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Klöckner für ermäßigten Steuersatz für Trockenheitsversicherungen

Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich für einen ermäßigten Steuersatz für Versicherungen gegen Trockenheit von 0,03 % ausgesprochen. Ihr Ministerium berate darüber gerade mit dem Bundesfinanzministerium. Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage beurteilt sie weiterhin kritisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am Mittwochabend bei der top agrar Veranstaltung „Landwirtschaft im Dialog“ zum Thema Klimastress angekündigt, dass sie sich für einen ermäßigten Steuersatz für Versicherungen gegen Trockenheit einsetzen will. „Unterstützen würden wir als BMEL die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für die Elementargefahr Trockenheit“, sagte sie. Sie bezeichnete es als „nur konsequent“, auch für das Risiko Trockenheit den ermäßigten Versicherungssteuersatz für Elementargefahren in Höhe von 0,03 % der Versicherungssumme anzuwenden und nicht weiter 19 % der Versicherungsprämie zu verlangen. Das würde zu einer Kostenentlastung führen und könnte damit einen Beitrag zur Einführung von Versicherungen gegen Dürreschäden leisten, führte Klöckner aus. Entscheiden darüber muss aber das Bundesfinanzministerium (BMF). Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sei aber bereits dazu im Kontakt mit dem BMF.

Gesetzesänderung zur Tarifglättung soll im April kommen

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Kritisch beurteilt Klöckner weiterhin die immer wieder aus dem Berufsstand geforderte steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Die Bundesregierung habe sich 2016 bewusst dagegen und für die steuerliche Tarifglättung ausgesprochen, dazu stehe sie auch heute noch, führte Klöckner aus. Allerdings ist die Tarifglättung noch immer nicht in Kraft getreten und kann daher nicht angewendet werden. Klöckner stellte in Aussicht, dass die dafür nötigen Gesetzesänderungen noch im April 2019 im Bundeskabinett behandelt werden sollen.

BMEL bleibt skeptisch beim Risikomanagement über die GAP

„Mit dem Fortschreiten des Klimawandels ist damit zu rechnen, dass wir mit einem vermehrten Auftreten extremer Witterungsereignisse rechnen müssen“, sagte Klöckner. Beim Risikomanagement setze das BMEL jedoch vor allem auf privatwirtschaftliche Lösungen. Die Unterstützung von Risikomanagementmaßnahmen mit Geld von den EU-Agrarzahlungen, sowie es etwa in Frankreich geschieht, beurteilte Klöckner skeptisch. Eine solche Anschubfinanzierung würde zu Lasten der Direktzahlungen gehen, wo das Geld dann fehlen würde, begründete sie die kritische Haltung Deutschlands dazu. Möglichkeiten zur Förderung von Risikomanagementmaßnahmen für Landwirte sieht Klöckner allerdings in der nationalen Agrarförderung über die Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Sie rief außerdem die Bundesländer dazu auf, eine länderfinanzierte Förderung von entsprechenden Versicherungen anzubieten.

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