Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Hochwasser Europawahl 2024 DLG-Feldtage 2024

topplus Tierwohl

Kombihaltung kann kommen: Kabinett beschließt Bundestierschutzgesetz

Offenbar konnte die Ampel Unstimmigkeiten zum Tierschutzgesetz schnell ausräumen. Die Novelle ist nun durch das Kabinett gegangen. Damit sind neue Regeln zur Anbindehaltung und Enthornung auf dem Weg.

Lesezeit: 4 Minuten

Noch am Mittwoch war die Novelle zum Bundestierschutzgesetz völlig überraschend von der Tagesordnung des Bundeskabinetts genommen worden. Tierschutzorganisationen hatten gemunkelt, die FDP habe weitere Forderungen bezüglich der weiteren Ausgestaltung des Tierschutzrechts aufgestellt. Wenn ja, dann sind sich die Ampelfreunde in der Bundesregierung sehr schnell doch einig geworden, denn heute hat das Kabinett die Novelle außerplanmäßig beschlossen.

Anbindehaltung wird Kombihaltung

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Bundesrat kann sich damit noch vor der Sommerpause mit dem Gesetz befassen; direkt nach der Sommerpause dürften die Beratungen in den Gremien des Bundestages starten. Damit kommen in absehbarer Zeit etliche Änderungen auch auf die Agrarbranche zu. Besonders deutlich wird das in der Anbindehaltung.

Die wird– egal ob bei Eseln, Ziegen oder Rindern – grundsätzlich untersagt. Wegen der hohen Bedeutung dieser Haltungsform für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland gibt es allerdings eine zehnjährige Übergangsfrist ab Inkrafttreten des Gesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt zudem die „Kombihaltung“ erlaubt.

Konkret bedeutet das: maximal 50 Tiere pro Betrieb und verpflichtende Weidehaltung. Neu hinzugekommen war zuletzt auch, dass die Erlaubnis zur Kombihaltung nicht mehr mit dem altersbedingten Ausstieg des Halters endet. Stattdessen kann der Hofnachfolger diese weiterbetreiben. Bei einer Neugründung des Betriebs verfällt die Genehmigung aber.

Weitere Maßnahmen im Agrarsektor betreffen unter anderem:

  • Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern: Für diese Eingriffe ist künftig eine Betäubung zwingend notwendig

  • Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen

  • Neue Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen: Das Schwänzekupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze.

Qualzucht-Regeln nachgeschärft

Hinzu kommen Verschärfungen zur Qualzucht. Die seit langem bestehenden Regeln zur Qualzucht, die bereits 1986 eingeführt und 2013 konkretisiert wurden, werden um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Damit wird der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer gestärkt. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen.

Derzeit gehen die Meinungen auseinander, inwieweit die Zucht von Nutztieren davon betroffen sein könnte. Manche Kritiker befürchten, dass damit eine Hintertür für Klagen von Tierschutzorganisationen beispielsweise in der Milchviehzucht geschaffen wird. Sicher ist das aber nicht.

Özdemir: Den Tieren geht es so besser

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ist so oder so erfreut über die Fortschritte beim Bundestierschutzgesetz. Er sagt: „Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren.“ Für ihn ist besonders wichtig, dass es den Tieren in Deutschland nach der Gesetzesänderung besser geht als vorher.

Stegemann warnt: Deutsche Erzeugung wird ins Ausland verlagert

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sieht das anders. Nach seiner Einschätzung hat die Novelle spürbare einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft, insbesondere bringe sie deutlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. „In der Folge wird unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert“, warnte Stegemann. Seine Fraktion lehne den Gesetzentwurf daher in dieser Form ab. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes müsse zudem nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung des Berufsstandes erfolgen. Die Ampel habe das versäumt, so der CDU-Politiker.

Beringmeier: Weitere nationale Sonderwege

Noch deutlicher wird der Veredelungspräsident des Deutschen Bauernverbandes, Hubertus Beringmeier: "Tierwohl hat für unsere Landwirte höchste Priorität, aber die Vorschläge des BMEL sind wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig. Im Bereich der Schweinehaltung dient dieses Gesetz nicht dem Tierschutz, sondern fördert Tierleid. Dass Verletzungen bei Tieren hingenommen werden sollen, ist für uns nicht akzeptabel.

Ausgerechnet jetzt sollen den Landwirten mit dieser Novelle weitere nationale Sonderwege und bürokratische Lasten ohne Zusatznutzen für den Tierschutz aufgebürdet werden. Das steht im deutlichen Widerspruch zu Ankündigungen von Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirte. Wir setzen jetzt auf das parlamentarische Verfahren und hoffen, dass dort mit Sachverstand vernünftige Lösungen gefunden werden.“

Raiffeisenverband fordert Nachbesserungen

Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bleibt kritisch. „Noch mehr Belastung statt Entlastung, noch mehr offene Fragen als Antworten, noch mehr Anforderungen statt praxisorientierte Lösungen: Der vorliegende Änderungsentwurf des Tierschutzgesetzes weist deutliche Schwachstellen und Lücken auf“, urteilt DRV-Geschäftsführer Christian Weseloh. Er erwartet im parlamentarischen Prozess, dass Fachlichkeit und Praxisorientierung als Maßstab herangezogen werden.

Ihre Meinung ist uns wichtig!
Helfen Sie uns, unsere Angebote noch besser auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abzustimmen. Nehmen Sie teil an einer 15-minütigen Online-Befragung und erhalten Sie einen Gutschein für den top agrar Shop im Wert von 15 Euro.

Mehr zu dem Thema

top + Schnupperabo: 3 Monate für je 3,30€

Zugriff auf alle Inhalte auf topagrar.com | Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- & Marktdaten

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.