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Kritik: Agrarreform verankert Direktzahlungen dauerhaft

Der frühere OECD-Direktor Prof. Stefan Tangermann ist der Meinung, dass die EU-Kommission bei ihrer Agrarreform zwar die künftigen Probleme erkannt hat, daraus aber die falschen Schlüsse zieht. Seiner Meinung nach handele es sich bei der Reform überhaupt nicht um eine grundlegende Erneuerung der Agrarpolitik, vielmehr würden die Direktzahlungen langfristig als zentrales Politikelement verankert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der frühere OECD-Direktor Prof. Stefan Tangermann ist der Meinung, dass die EU-Kommission bei ihrer Agrarreform zwar die künftigen Probleme erkannt hat, daraus aber die falschen Schlüsse zieht. Seiner Meinung nach handele es sich bei der Reform überhaupt nicht um eine grundlegende Erneuerung der Agrarpolitik, vielmehr würden die Direktzahlungen langfristig als zentrales Politikelement verankert.


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„Dabei ist über ihre Zukunft nie entschieden worden“, betonte Tangermann vergangene Woche. Die Direktbeihilfen seien im Rahmen der Reform von 2003 als Ausgleich für Preissenkungen eingeführt worden und hätten damals auch ihre Berechtigung gehabt. Pauschale Flächenzahlungen seien jedoch das Gegenteil einer differenzierten und gezielten Politik, die genau das honoriere, was am jeweiligen Ort nötig sei.


Tangermann plädierte für eine allmähliche Umschichtung der Betriebsprämien in die Zweite Säule und Hinführung auf Vertragslösungen nach dem Vorbild der Agrarumweltmaßnahmen. Dieses Szenario sei von der Kommission zwar selbst erwogen, aber abgelehnt worden.


Tangermann warf der Brüsseler Behörde vor, auf neue Herausforderungen im Wesentlichen mit alten Instrumenten zu antworten. Die von ihr geplanten Änderungen liefen lediglich auf eine politische Stabilisierung der Direktzahlungen hinaus. Beispielsweise habe eine Neuverteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten ebenso wie eine Kappung der Beihilfen für Großbetriebe wenig mit Gerechtigkeit zu tun, denn solange die Zahlungen nicht auf das Einkommen des Einzelnen abgestimmt seien, bringe es wenig, sie gleichmäßiger zu verteilen.


Die angestrebte Ökologisierungskomponente nannte Tangermann „eine Art Super-Cross-Compliance“. Man müsse sich fragen, wieso diese Anforderungen nicht schon bisher Teil der Auflagenbindung gewesen seien.



Insgesamt sieht Tangermann keine Anzeichen, dass die Kommission den Übergang zu einer modernen Agrarpolitik anstrebt, die auf mehr Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft aus eigener Kraft zielt. (AgE)

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