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Länder drängen auf Freigabe für die Dürrehilfe
Die Bundesländer fordern vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine schnelle Freigabe der noch nicht ausgezahlten Mittel für die Dürrehilfe. Eine größere Auszahlungslücke sei existenzgefährdeten Betrieben nicht zu vermitteln. Unklar ist auch noch, was in den Bundesländern mit Überzeichnung der Mittel geschieht.
Die Agrar-Amtschefs der Länder forderten am Donnerstag in Berlin den Bund auf, die für das Jahr 2018 bereitgestellten aber nicht abgeflossenen Bundesmittel für die Dürrehilfen kurzfristig in voller Höhe für das Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen. Sachsens Staatsekretär Dr. Frank Pfeil brachte die sächsische Beschlussvorlage im Rahmen der traditionellen Konferenz der Agraramtschefs vor Eröffnung der Internationalen Grünen Woche ein. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zugesagt, dafür Sorge zu tragen, dass die im Jahr 2018 nicht verausgabten Bundesmittel den Ländern auch im Jahr 2019 zur Verfügung stehen werden.
„Um den Zweck der Hilfen, nämlich die Existenzsicherung der betroffenen Betriebe, nicht zu gefährden, müssen wir die Auszahlungen im Jahr 2019 schnell wieder aufnehmen. Wir können uns keine größere Auszahlungslücke leisten“, sagte Pfeil. „Das wird vor allem die tierhaltenden Betriebe unterstützen, deren Liquidität durch die höheren Futterzukäufe zum Jahresbeginn stark in Anspruch genommen wird“, so Pfeil weiter.
Um die Auszahlungen im neuen Haushaltsjahr 2019 schnell wieder aufnehmen zu können, ist die erneute Bereitstellung der Bundes- und Landesmittel notwendig. Sachsen wird im Jahr 2019 vom Bund rund 11,5 Millionen Euro zur Abfinanzierung der noch vorliegenden Anträge auf Dürrehilfen benötigen.
Dürrehilfe in mindestens 3 Ländern überzeichnet
Offen ist auch noch, wie die Dürrehilfen in den Bundesländern ausgegeben werden, in denen es mehr Anträge als Mittel gegeben hat. In Schleswig-Holstein gingen 1.075 Anträge mit einer Schadsumme von etwa 68 Mio. € ein. Das bedeutet eine Überzeichnung von 20 Mio. €. In Brandenburg stellten 778 Landwirte einen Antrag mit einer Schadsumme von 93,5 Mio. €. Allerdings sind nur 46 Mio. € Dürrehilfe vorgesehen. Auch in Niedersachsen ist eine Überzeichnung wahrscheinlich. Dort gingen 4.600 Anträge ein.
Das BMEL kündigte an, dass es nicht genutzte Dürrehilfen aus anderen Bundesländern umleiten könne, um die Finanzierungslücken zu schließen. Eine Verschiebung könne aber erst vorgenommen werden, wenn klar sei, wie hoch der Bundesmittelbedarf aller Länder ist. Eine entsprechende Abfrage laufe derzeit.
Stellt der Bund weitere Mittel zu Verfügung, müssten die Länder diese zur Hälfte mittragen. Ob die Länder dann tatsächlich die Hilfen aufstocken oder die Landwirte mit einer Kürzung rechnen müssen, ist noch unklar.
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