Durch die neue Landesdüngeverordnung vom Dezember 2020 müssen die Bauern in Schleswig-Holstein einen Großteil ihrer Gülle jetzt im Frühjahr auf die Felder bringen. Ein Nachdüngen im Herbst ist nicht mehr erlaubt. Stattdessen muss die Gülle dann bis zum nächsten Frühjahr zwischengelagert werden.
Wie der NDR berichtet, wollen sich die Bauern an die neuen Bestimmungen halten und auch neue Gülle-Behälter bauen, um so die Lagerkapazitäten zu erhöhen. Doch es hakt bei der Genehmigung.
So berichtet der Sender von Landwirt Friedrich Klose aus Grönwohld (Kreis Stormarn), der einen 32 m breiten und 6 m hohen Gülle-Behälter bauen will. Der Bau wäre innerhalb einer Woche erledigt. 2019 habe der Bauer bereits mit den Planungen begonnen. Denn um überhaupt einen Antrag beim Bauamt stellen zu können, musste er eine Bodenanalyse und eine Planungsskizze abgeben. Das sei auch in Ordnung, unverständlich findet Klose aber, dass das Amt auch alle Baugenehmigungen, die in den letzten 30 Jahren auf den Betrieb gestellt worden sind, sehen wolle - mit Aktenzeichen.
Etwa 60 Seiten hat Klose im vergangenen Oktober schließlich beim Bauamt abgegeben, zusammen mit seinem Bauantrag. Wie weit der in der Prüfung inzwischen schon fortgeschritten ist, weiß der Betriebsleiter nicht. Nachfragen seien nur schriftlich möglich und bisher ohne Erfolg, so der Landwirt, der langsam die Geduld verliert.
Die Zeit dränge, denn es gibt nur wenige Baufirmen, die solche Gülle-Behälter bauen. Und es gibt viele Landwirte, die sie wegen der neuen Düngeverordnung brauchen, da sie mehr Lagerkapazitäten für Gülle schaffen müssen. Der Schleswig-Holsteiner hat sich laut NDR daher schon im vergangenen Jahr auf einen Wartelistenplatz setzen lassen. Im Juni könnte der Bau stattfinden, aber nur, wenn er bis dahin eine Baugenehmigung vorweisen kann. "Es wird ja von uns gefordert, dass wir uns an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Da ärgert es mich dann natürlich schon, dass ich genau das machen will, und dann ewig auf Genehmigungen warten muss", sagt Klose.