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Landwirte in RLP bewirtschaften 230.000 ha umweltverträglich

Blühstreifen am Ackerrand, Brachflächen, Hecken oder der Anbau von Zwischenfrüchten: Gut 230.000 Hektar in Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2017 besonders umweltverträglich genutzt. Das sind rund 33 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Das hat Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekanntgegeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Blühstreifen am Ackerrand, Brachflächen, Hecken oder der Anbau von Zwischenfrüchten: Gut 230.000 Hektar in Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2017 besonders umweltverträglich genutzt. Das sind rund 33 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Das hat Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekanntgegeben.


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„Unsere Landwirte zeigen eine hohe Bereitschaft, den Grundsatz der GAP-Reform ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ umzusetzen. Mit den ökologischen Vorrangflächen und ihrer Teilnahme an AUKM leisten die Landwirte einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt und dem Schutz unserer natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft und Klima“, sagte der Minister.


Insgesamt haben die rheinland-pfälzischen Landwirte in diesem Jahr rund 40.000 Hektar als ökologische Vorrangflächen gemeldet. Hinzu kommen gut 190.000 Hektar, mit denen die Landwirte auf freiwilliger Basis an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des ökologischen Landbaus teilnehmen. Im kommenden Jahr wird die Fläche, die im Rahmen der AUKM besonders umweltverträglich genutzt wird, auf 212.000 Hektar ansteigen.


Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind Bestandteil des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE). Die Landwirte gewährleisten für fünf Jahre eine besonders umweltschonende Bewirtschaftung ihrer Flächen. Dies kann z. B. der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz oder Düngung sein oder der Anbau einer Mindestanzahl verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen eines Betriebes. Hierfür erhalten die Landwirte eine flächenbezogene Förderung, die die höheren Aufwendungen oder Ertragsminderungen ausgleichen soll.


Um die Anforderungen des Greening an ökologische Vorrangflächen betriebsindividuell umzusetzen, haben die Landwirte verschiedene Möglichkeiten, wie z. B. den Anbau von Zwischenfrüchten oder die Anlage von Ackerrandstreifen oder Brachflächen. Anrechnungsfaktoren sollen dabei die unterschiedliche ökologische Wirkung bewerten. Eine ökologisch besonders wertvolle Hecke wird z. B. mit der doppelten Fläche anerkannt, eine Brachfläche zu 100 Prozent und der Anbau von Zwischenfrüchten mit einem Flächenanteil von 30 Prozent.


Dabei haben die Betriebe mit dem Anbau von Zwischenfrüchten auf 21.000 Hektar und 5.000 Hektar Leguminosen deutliche Schwerpunkte gesetzt. Mit diesen Flächen werden die Nährstoffkonservierung in den Wintermonaten und die Humusanreicherung im Boden unterstützt, der Boden vor Erosion geschützt und die Betriebe mit heimischen Eiweißfuttermitteln versorgt. Darüber hinaus wurden auf rund 12.000 Hektar Brachen angelegt, die die Artenvielfalt unterstützen.

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