Seit der letzten Agrarreform sind Landwirte mit mehr als 15 ha Ackerfläche grundsätzlich verpflichtet, 5 % ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden. Die Landwirte können selbst aus diesem Katalog auswählen. Nun konnten erstmals Daten hierüber ausgewertet werden, die von den Ländern übermittelt wurden.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigt sich zufrieden: „Es war richtig von uns, diese Flexibilität zu eröffnen. Unsere Landwirte haben sie intensiv genutzt, um zusätzliche Umweltleistungen entsprechend den jeweiligen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten bereitzustellen.“
Im Jahr 2015 haben die Landwirte 1,367 Mio. ha ökologische Vorrangflächen angemeldet. Davon entfielen allein über 930.000 ha (68 %) auf Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten. Es folgen brachliegende Flächen mit knapp 222.000 ha (gut 16 %) sowie stickstoffbindende Pflanzen mit knapp 162.000 ha (fast 12 %).
Die verschiedenen Arten werden angesichts ihrer unterschiedlichen ökologischen Wertigkeit mit verschiedenen Faktoren gewichtet. Daraus ergibt sich rechnerisch eine Fläche von knapp 691.000 ha. Insgesamt entfallen über 57 % der gewichteten ökologischen Vorrangflächen auf produktive Flächennutzungen (Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten, stickstoffbindende Pflanzen, Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb, Aufforstungsflächen) und dementsprechend knapp 43 % auf Flächen ohne produktive Nutzungen (brachliegende Flächen, streifenförmige Elemente, Landschaftselemente und Terrassen). Bundesminister Schmidt betonte in diesem Zusammenhang: „Beide Kategorien sind also für die Landwirte eminent wichtig, um die erwünschten Umweltleistungen zu erbringen.“
Beantragte Ökologische Vorrangflächen im Jahr 2015 (in 1000 ha)