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Fortschritt in der GAP-Reform: Agrarministerkonferenz gegen Selbstbegrünung von Stilllegungen

Die Agrarminister von Bund und Ländern konnten offene Fragen zum GAP-Strategieplan klären. Eine Selbstbegrünung der GAP-Stilllegung soll nicht kommen. Ob 2023 4 % Brache gelten, ist weiter unklar.

Lesezeit: 2 Minuten

Die geplante Selbstbegrünung der Stilllegung von 4 % der Ackerfläche im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll nicht kommen. Das haben die Agrarminister von Bund und Ländern heute in einer Sonder-Agrarministerkonferenz beschlossen. Das Ziel der Sitzung am Donnerstag waren Änderungen von Punkten am nationalen GAP-Strategieplan, die die EU-Kommission bemängelt hatte.

Entscheidung zur Stilllegung in den nächsten zwei Wochen

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Eine Entscheidung zur Aussetzung der verpflichtenden Stilllegung im Jahr 2023 haben die Minister aufgeschoben. Zwar wolle die Mehrheit der Agrarminister der Bundesländer – vor allem die von CDU und SPD – die Ausnahmen der EU-Kommission nutzen. Für einen offiziellen Beschluss müsse jedoch die Einstimmigkeit gegeben sein, so der AMK-Vorsitzende Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister, Sven Schulze.

In den nächsten 14 Tagen wollen Bund und Länder eine Entscheidung zum Aussetzen der Stilllegung und dem Fruchtwechsel treffen.

Özdemir verspricht Planungssicherheit.

Mit den heute besprochenen Änderungen am sogenannten GAP-Strategieplan sollen die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland nun Planungssicherheit für die kommende Anbauperiode haben. „Sie können sicher sein, dass das, was wir heute beschlossen haben, dass das auch so kommen wird“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir, im Anschluss an die Sonder-AMK.

„Selbstbegrünung“ vom Tisch

Laut einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Baden-Württemberg hat die Sonder-AMK unter anderem die folgenden Änderungen des GAP-Strategieplan beschlossen:

  • Bei der Mindestbodenbedeckung im Winter (GLÖZ 6) müssen die landwirtschaftlichen Betriebe in Zukunft auf 80 Prozent ihrer Ackerflächen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar eine Bodenbedeckung haben. Auf 20 Prozent können die Betriebe im Winter auch auf eine Bodenbedeckung verzichten. Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Verlängerung dieses Zeitraumes bis zum 15. Februar gefordert.
  • Auch für den Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 sei eine Regelung getroffen worden, so das Agrarministerium Baden-Württemberg. Landwirte sollen zukünftig auf 35 Prozent der Ackerfläche jährlich einen Fruchtwechsel und auf den restlichen Ackerflächen einen Fruchtwechsel nach spätestens drei Jahren durchführen.
  • Die Stilllegungsflächen nach GLÖZ 8 und Öko-Regelung 1a (nicht-produktive Flächen) sollen Landwirte in Zukunft durch eine aktive Begrünung anlegen können. Die umstrittene „Selbstbegrünung“ scheint damit vom Tisch.
  • Bei den Öko-Regelung soll die Prämie für die Maßnahme ‚vielfältige Kulturen‘ auf 45 €/ha Ackerfläche angehoben werden.

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