Am 27. Juli ist eine Allgemeinverfügung der unteren Jagdbehörde des Märkischen Kreises in Kraft, mit der die Schonzeit für Überläufer (Wildschweine im zweiten Lebensjahr) aufgehoben wird. Das heißt, diese dürfen ab sofort ganzjährig bejagt werden.
Günter Buttighoffer, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Märkischer Kreis, begrüßt diese Regelung als richtiges Signal: „Wir Landwirte sind erleichtert über jede Maßnahme, die die Reduzierung der Schwarzbildbestände unterstützen hilft. Neben großen Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen sind unsere Schweinehalter sehr in Sorge über den möglichen Übergriff der afrikanischen Schweinepest (ASP) auf unsere Nutztierbestände. Die Schweinepest wird auch durch Wildschweine verbreitet.“
In der Begründung des Landes NRW für diese Änderung heißt es:
„Die Schwarzwildbestände sind aufgrund günstiger Lebensbedingungen auf einem sehr hohen Niveau und müssen zur Verminderung von Wildschäden und des Risikos der ASP kurzfristig reduziert werden. Hierzu muss Schwarzwild weiterhin ganzjährig bejagt werden. Die Jagdausübungsberechtigten, die Jagdrechtsinhaber und die zuständigen Jagdbehörden sind aufgefordert, alle jagdpraktischen und rechtlichen Möglichkeiten bei der Schwarzwildbejagung auszuschöpfen. Wir bitten daher alle unteren Jagdbehörden, die Schonzeit für Überläufer bis zum 31. März 2018 aufzuheben.“
Dass der Märkische Kreis so zügig die Verfügung erlässt, sieht Günter Buttighoffer positiv: „Nun sind unsere Jäger gefordert, Schwarzwild noch stärker als bisher zu bejagen.“ Buttighoffer hatte allein in diesem Jahr im Frühjahr auf 20 Hektar Grünland Wildschweinschäden.
Die genaue Zahl der lebenden Tiere ist nicht erhoben, einen Anhaltspunkt geben die Zahlen der erlegten Wildschweine im Märkischen Kreis: Im Jagdjahr 2013/14 waren es 1.200, im Jahr 2014/15 rund 1.900 und für 2015/16 wurden 2.382 gezählt.