Baden-Württemberg

Mehr Tierwohl in regionalen Schlachthöfen

Zum Maßnahmenplan Tierschutz des Landes Baden-Württemberg gehört auch die Förderung von Tierwohl in regionalen Schlachthöfen. Antragsstellungen sind jetzt möglich.

von Helena Biefang
Schreiben Sie Helena Biefang eine Nachricht

Um den Tierschutz weiter zu stärken, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Maßnahmenplan erarbeitet. Der Plan sieht verschiedene Maßnahmen vor, mit denen neben dem Tierschutz auch die regionalen Schlachthöfe gestärkt werden sollen. Anträge zur Förderung von Investitionen in regionalen Schlachthöfen nach Tierwohl-Kriterien, die die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel haben, können ab sofort gestellt werden.

Freiwillige Videoüberwachung erwünscht

Das Landesförderprogramm für mehr Tierwohl an regionalen Schlachthöfen und die Förderung von teilmobilen Anlagen für eine hofnahe Schlachtung ist vorbereitet. Nach der beihilferechtlichen Freistellung durch die EU-Kommission wird es in Kürze veröffentlicht, so Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Um insbesondere die Investitionen in Videoüberwachungssysteme im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung zu fördern und voran zu treiben, muss vor dem Beginn der Investition ein Förderantrag gestellt werden. Das sei nun möglich.

Investitionen für mehr Tierwohl wird von der Landesregierung mit bis zu 40 % unterstützt. Darunter fallen Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachteinrichtungen, Neubauten von regionalen Schlachtstätten nach Tierwohl-Kriterien sowie die Anschaffung mobiler Schlachtanlagen. Regionale Schlachtbetriebe, Metzgereibetriebe mit eigener Schlachtung und Erzeugerzusammenschlüsse können die Unterstützung beantragen. Die Landesregierung hat für dieses Landesprogramm ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 11 Mio. € bereitgestellt.

Der Förderantrag ist im Förderwegweiser des MLR unter der Rubrik Marktstrukturförderung eingestellt.Interessierte Unternehmen können sich mit Fragen zur Förderung bzw. Antragstellung an die Referate 34 des zuständigen Regierungspräsidiums oder an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wenden.

Die Redaktion empfiehlt

Newsletter bestellen

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.