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Mit dem Mähwerk den Kollegen attackiert?

In Deggendorf trafen sich am Donnerstag ein Flächeninhaber und sein Landpächter vor dem Amtsgericht wieder, deren jahrelanger Streit im Sommer eskaliert war. Der Verpächter soll versucht haben, den Berufskollegen mit laufendem Mähwerk zu überfahren.

Lesezeit: 2 Minuten

In Deggendorf trafen sich am Donnerstag ein Flächeninhaber und sein Landpächter vor dem Amtsgericht wieder, deren jahrelanger Streit im Sommer eskaliert war. Der Verpächter soll versucht haben, den Berufskollegen mit laufendem Mähwerk zu überfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Angeklagten daraufhin Strafbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verhängt, gegen den der Landwirt Einspruch eingelegt hatte.


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Wie die Deggendorfer Zeitung berichtet, begann alles damit, dass der Verpächter mit seinem Schlepper stets über den Acker des Pächters fuhr, um zu seiner verbliebenen Fläche zu kommen. Das wollte sich der Pächter nicht bieten lassen, womit die Auseinandersetzung begann. Im Sommer kam es nun zu dem genannten Vorfall mit dem Mähwerk.


Der Angeklagte erklärte dazu vor Gericht, der 54-jährige Pächter hätte wieder einmal mit seinem Auto den Weg blockiert, als er und seine Frau nach Mäh- und Heuarbeiten mit zwei Traktoren vom Feld wieder nach Hause fahren wollten. Weil ihn der andere partout nicht vorbeilassen wollte, sei er mit seinem Traktor rückwärts gefahren und habe mit dem Mähwerk einige Quadratmeter Mais auf dem angrenzenden Feld abgemäht.


Der Pächter versuchte das Gericht dagegen mit etlichen Fotos von seiner Version zu überzeugen. Ihm zufolge sei der Landwirt auf ihn zugefahren, erst in letzter Minute direkt vor ihm stehen geblieben und hätte ihn später glatt überfahren, wäre er nicht zur Seite gesprungen.


Staatsanwalt Oliver Baumgartner forderte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Nötigung sowie Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Euro. Dem schloss sich der Anwalt des Nebenklägers an. Gerhard Vaitl plädierte für seinen Mandanten auf Freispruch, da die Aussagen des Nebenklägers vom Belastungseifer geprägt seien.


Für Roland Saller ließ sich der Vorwurf der versuchten Körperverletzung nicht belegen, da es keine unbeteiligten Zeugen gegeben habe Für die Sachbeschädigung veranschlagte Saller eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 50 Euro sowie die Übernahme der Kosten des Nebenklägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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