Das Bundeskabinett hat am Donnerstag dem Entwurf des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zugestimmt. Lob gibt es dazu von der Agrarsprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler.
„Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung dem Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Hofabgabeklausel zugestimmt hat. Grundlage ist ein Positionspapier, auf das sich die Koalitionspartner vor der Sommerpause verständigt hatten. Wir wollen die Hofabgabeklausel erhalten, weil wir davon überzeugt sind, dass wir im Interesse der jungen Bauern auch in Zukunft klare Regeln zum Generationenübergang auf den Höfen brauchen", sagte sie.
Wichtig sei der CSU auch, dass die Hofabgabeklausel der Lebens- und Arbeitssituation in der Landwirtschaft angepasst wird und soziale Härten vermeidet. DAher brauche man praxistaugliche Lösungen dort, wo sich keine Hofnachfolger finden oder die Veräußerung oder Verpachtung aus wirtschaftlichen Gründen keine Option sind. "Deswegen werden wir den rentenunschädlichen Rückbehalt stärken und weitere Möglichkeiten schaffen, die klassische Hofabgabe zu ersetzen. Dazu gehört auch ein Übergang des Hofes an eine Gesellschaft, an der der bisherige Hofeigentümer zwar beteiligt ist, deren operative Geschäfte er aber selbst nicht mehr führt", so Mortler weiter.
Mit Blick auf das jetzt anstehende parlamentarische Verfahren ist es ihr wichtig, dass man jetzt eine Lösung im Bereich der Teilerwerbsminderung findet. Es könne nicht sein, dass Landwirte, die erheblich in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, den Hof abgeben müssen, um überhaupt irgendeine Form der Rente zu beziehen. Gerade sie hätten meist keine andere Chance, als im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf dem eigenen Hof weiterzuarbeiten; auch ihre Familien seien in vielen Fällen auf den Erhalt des Hofes angewiesen, weiß die Politikerin.