Ebenso wie der Wolf sorgt auch der Biber für Konflikte zwischen Naturschutzinteressen einerseits und wirtschaftlichen Nutzerinteressen andererseits. Laut Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus steige die Zahl biberbedingter Überschwemmungen.
Biberaktivitäten führten zur Überstauung von Nutzflächen und beeinträchtigten die Funktionstüchtigkeit baulicher Anlagen, etwa von Deichen, Dämmen oder Böschungen. Backhaus schlägt als Lösung vor, spezielle Gebiete (FFH-Gebiete) auszuweisen, in denen besondere Anforderungen an die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gestellt werden. In seinem Bundesland gebe es aktuell 2.300 Tiere; und der Bestand nehme weiter zu.
„Ein fortlaufendes Fangen und Töten von Bibern halte ich für wirkungslos. Wir setzen auf konzeptionelle Lösungen sowie Präventions- und Managementmaßnahmen“, betonte der Minister. Erklärtes Ziel sei es, bestehende Konflikte zu lösen und die dazu im Einzelfall geeigneten Maßnahmen zeitnah und in Abstimmung mit den Betroffenen vor Ort umzusetzen. Eine allgemeine Ausnahmeverordnung – wie sie von der BMV-Fraktion gefordert wird – lehne er ab.
Eine solche Verordnung könnte nicht innerhalb bestimmter Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Natura 2000-Gebiete) sowie mit Blick auf die besonders zu berücksichtigende Fortpflanzungszeit auch nicht ganzjährig gelten. „In der Summe erkenne ich keinen Mehrwert gegenüber der jetzigen Verfahrensweise. Deshalb bleibe ich dabei – wir setzen auch beim Biber weiter auf konzeptionelle Lösungen und akzeptanzsteigernde Maßnahmen“, schloss der Minister.