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Reform

Neues Grundsteuergesetz enthält 10 % Denkmalabschlag!

Im Grundsteuerreformgesetz festgeschrieben ist jetzt ein Abschlag in Höhe von 10 % für Baudenkmäler.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Freitag hat der Bundestag das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist auch ein Denkmalabschlag für private Baudenkmäler. Damit werden rund 500.000 private Denkmalbesitzer eine Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz zum Erhalt des baulichen Kulturerbes im Interesse der Allgemeinheit erhalten, freut sich Hubertus von Dallwitz, einer der Sprecher des Bündnisses und Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum.

Die Vielfalt der Denkmäler in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg, prägt die Kulturlandschaften und schafft Identität und Verbundenheit, erklärt er. Mit dem Steuernachlass würden die Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkungen und große Unterhaltslasten gewürdigt.

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„Gefordert hatte unser Denkmalbündnis einen Denkmalabschlag in Höhe von 25 Prozent. Nun sind im Gesetz nur 10 Prozent verankert. Wie ich von Abgeordneten hörte, war ein höherer Denkmalabschlag in der Koalition nicht machbar. Immerhin haben wir nun eine im Grundsteuerreformgesetz festgeschriebene Wertschätzung der Leistungen der privaten Denkmalbesitzer erreicht“, so von Dallwitz.

Das Bündnis hofft nun darauf, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. November dem Grundsteuerreformgesetz mit dem Grundsteuerabschlag für Baudenkmäler zustimmen wird. Völlig unangetastet verbleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit, für unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer gem. § 32 Grundsteuergesetz zu beantragen.

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