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NGG: Mindestlohn nicht aus der Tasche ziehen lassen

Ab August gilt in der Fleischindustrie ein Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde. „Alles darunter ist illegal. Damit gibt es in der Fleischbranche endlich eine unterste Lohngrenze – noch bevor der gesetzliche Mindestlohn kommt“, sagt der Geschäftsführer der NGG Münsterland, Mohamed Boudih. Er warnt aber vor Tricksereien

Lesezeit: 1 Minuten

Ab August gilt in der Fleischindustrie ein Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde. „Alles darunter ist illegal. Damit gibt es in der Fleischbranche endlich eine unterste Lohngrenze – noch bevor der gesetzliche Mindestlohn kommt“, sagt der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Münsterland, Mohamed Boudih. Der Lohn steige in vier Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Gerade für Werkvertragsarbeitnehmer sei dies „ein gewaltiger Schritt“.



Die NGG warnt allerdings vor „Tricksereien beim Mindestlohn“. So müsse insbesondere die Arbeitszeit genau erfasst und kontrolliert werden. „Wer Überstunden zum Null-Tarif machen muss, kommt niemals auf den Mindestlohn. Auch ‚Zwangsabzüge‘ vom Lohn müssen tabu sein – etwa für Schutzkleidung, Transport oder Unterkunft. Hier darf der Arbeitgeber den Werkvertragsarbeitern nicht hinten herum den Mindestlohn wieder aus der Tasche ziehen“, so Mohamed Boudih. Immerhin habe sich die Fleischwirtschaft jetzt auf einen Verhaltenskodex zum Umgang mit Beschäftigten geeinigt. Es komme nun darauf an, diese Mindeststandards auch einzuhalten.


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Der NGG-Geschäftsführer appelliert an Betriebsräte und Beschäftigte der Fleischbranche, insbesondere die Bedingungen, zu denen Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt werden, genau unter die Lupe zu nehmen. Die NGG Münsterland bietet dabei Beratung und Unterstützung

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