Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Niedersachsen führt Meldepflicht für Gülle ein!

Ab dem 1. Juli 2012 gilt in Niedersachsen für Tierhalter, Transporteure und Abnehmer eine Meldepflicht für Gülle. Wie die Oldenburgische Volkszeitung berichtet, müssen die Betroffenen demnach zweimal jährlich per Internet an die Landwirtschaftskammer melden, wieviel Gülle in ihrem Betrieb produziert wird und auf eigenen Flächen verbracht wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. Juli 2012 gilt in Niedersachsen für Tierhalter, Transporteure und Abnehmer eine Meldepflicht für Gülle. Wie die Oldenburgische Volkszeitung berichtet, müssen die Betroffenen demnach zweimal jährlich per Internet an die Landwirtschaftskammer melden, wieviel Gülle in ihrem Betrieb produziert wird und auf eigenen Flächen verbracht wird. Landwirtschaftsminister Gert Lindemann will mit der neuen Verordnung eine Überdüngung der Flächen und einen erneuten Anstieg der Nitratbelastung des Grundwassers vermeiden.

 

Die Kammer als zuständige Behörde baut laut der Zeitung bereits eine entsprechende Datenbank auf. Sieben neue Mitarbeiter würden sich dann ausschließlich um die Kontrolle kümmern. Bleibt z.B. die Güllemeldung eines Landwirts aus, werde ein Bußgeld von 15 000 Euro fällig. Bei Verstößen gegen die ordnungsgemäße Ausbringung drohten Strafzahlungen von bis zu 50 000 Euro und Einbußen bei der EU-Förderung, wird Lindemann zitiert.

 

Die niedersächsische Verordnung ergänzt eine VO des Bundes aus dem Jahr 2010. Diese hat sich als wirkungslos erwiesen, da sie keine Meldepflicht beeinhaltet und der Kammer so keine rechtlichen Instrumente zur Kontrolle an die Hand gibt. Für die Gesetzeserweiterung habe Lindemann nach eigener Aussage viel Zuspruch von den Verbänden erhalten, nur die ISN kritisiere den Vorstoß und begründe dies mit zu hohem bürokratischem Aufwand.

 

Außer in Niedersachsen gibt es nur in Nordrhein-Westfalen eine vergleichbare Verordnung auf Landesebene, die allerdings nur einmal jährlich eine Meldepflicht vorsieht. (ad)

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.