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Niedersachsen plant Tierschutzvorgaben für die Haltung von Mastrindern

Niedersachsen will seine Tierschutzbemühungen in der Landwirtschaft weiter ausbauen und arbeitet dazu gerade mit dem Tierschutzdienst des Landesamtes LAVES an der Weiterentwicklung des „Tierschutzplans Niedersachsen".

Lesezeit: 3 Minuten

Niedersachsen will seine Tierschutzbemühungen in der Landwirtschaft weiter ausbauen und arbeitet dazu gerade mit dem Tierschutzdienst des Landesamtes LAVES an der Weiterentwicklung des „Tierschutzplans Niedersachsen". Wie Agrar-Staatssekretär Rainer Beckedorf vor 200 Experten beim Tierschutzsymposium in Oldenburg sagte, übernehme das Land mit der neuen „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung" erneut eine bundesweite Vorreiterrolle.


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Im Rahmen des Niedersächsischen Tierschutzplans hätten Fachgruppen bundesweit erstmalig spezielle Tierschutzvorgaben für die Haltung von Mastrindern erarbeitet. Denn im Tierschutzgesetz sowie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung seien  bisher lediglich allgemeine Anforderungen aufgeführt. Die niedersächsische Leitlinie dagegen lege beispielsweise erstmalig Mindestplatzanforderungen fest. Danach benötigt ein Mastbulle ab einem Gewicht von 650 Kilogramm eine Gesamtfläche von mindestens 3,5 Quadratmetern und davon 2,5 Quadratmeter als Liegefläche. In der Praxis fänden sich jedoch noch Haltungen, in denen Endmastbullen auf 2,4 bis 2,7 Quadratmetern gehalten werden.


Niedersachsen hat nach Aussage des Staatssekretärs außerdem festgelegt, wie eine Liegefläche beschaffen sein muss - bisher reichte der Betonspaltenboden. Nun werden weichelastische Gummiauflagen oder Stroheinstreu für die Liegefläche gefordert. Außerdem müssten die Bauern Krankenbuchten für kranke und verletzte Tier einrichten, die mit einer trockenen und weichen Unterlage oder Einstreu versehen sein müssen.


Zudem sollen sich diese Buchten möglichst in Sicht und/oder mindestens in Hörweite der Artgenossen befinden.

Ferner ist die Anbindehaltung für Neubauten nicht mehr zulässig. „Um den Rindern wesentliche arteigene Verhaltensweisen, wie das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten zu ermöglichen, sind nur noch Laufstallhaltungen erlaubt", so die Tierschutzexpertin des LAVES, Prof. Dr. Sabine Petermann. 


Die Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung wurde auf dem diesjährigen Tierschutzsymposium erstmalig vorgestellt. Entwickelt hat sie eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus der Landwirtschaft (Landvolk, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Beratungsring Osnabrück), der kommunalen Veterinärbehörden, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und dem LAVES über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren.


Etliche Baustellen bei der Schweinehaltung


Ein weiterer Tagungsschwerpunkt lag auf den aktuellen Herausforderungen in der Schweinehaltung „Dazu zählen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zur „Gruppenhaltung und freien Abferkelung von Sauen" sowie „Praktikable Alternativen zum Umbau und zur veränderten Nutzung von Deckzentren". Im Fokus standen zudem „Praktische Erfahrungen zur Reduzierung des Schwanzbeißens bei Schweinen", damit eine Haltung ohne prophylaktische Kürzungen und mit intaktem Ringelschwanz möglich wird", erklärt Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. In diesem Zusammenhang wird auch über „Erfahrungen aus der Arbeit als nationale Sachverständige für die EU-Kommission im Bereich Schweinehaltung" referiert.

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