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Otte-Kinast: „Einbruch bleibt Einbruch!“

Wie steht die niedersächsische Politik zu Stalleinbrüchen und was wird aus dem Verbandsklagerecht? Wir fragten Landesagrarministerin Barbara Otte-Kinast. Die Tierrechtler von Peta drohen der Politikerin unterdessen, in ihre Ställe einzudringen, wenn sie den Aktivisten nicht 24 Stunden Zugang gewähre.

Lesezeit: 4 Minuten

Wie steht die niedersächsische Politik zu Stalleinbrüchen und was wird aus dem Verbandsklagerecht? Für die top agrar 5/2018 fragten wir Landesagrarministerin Barbara Otte-Kinast.


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Seit einem Jahr gilt in Niedersachsen das Verbandsklagerecht. Welche Tierschutzorganisationen haben einen Antrag auf Anerkennung gestellt?


Otte-Kinast: Bisher haben drei Organisationen einen Antrag gestellt. Aus Datenschutzgründen kann ich Ihnen die Namen leider nicht nennen.


Wer wurde bisher anerkannt?


Otte-Kinast: Bisher noch keiner.


Wie bewerten Sie das?


Otte-Kinast: Für eine Bewertung ist es noch zu früh. Das Gesetz ist erst kurze Zeit in Kraft.


Was ist das Ziel? Wollen Sie es aufheben?


Otte-Kinast: Laut Koalitionsvereinbarung haben wir das Gesetz zu evaluieren. Das Verfahren habe ich bereits eingeleitet. Welche Konsequenzen daraus folgen, hängt vom Ergebnis der Überprüfung und der Meinungsbildung im Landtag ab.


Andere Bundesländer lehnen das Verbandsklagerecht kategorisch ab. Wäre eine bundeseinheitliche Regelung nicht besser und wie kommen wir dahin?


Otte-Kinast: Der Bund hat bisher nicht von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht. Stattdessen haben einzelne Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis die Klagerechte von Tierschutzorganisationen über Landesgesetze geregelt. Ob es notwendig ist, anerkannten Tierschutzorganisationen solche Rechte einzuräumen, wird in Deutschland politisch außerordentlich unterschiedlich bewertet. Deshalb gibt es bisher keine bundesgesetzliche Regelung.


Einige der in NRW zur Verbandsklage zugelassenen Tierschutzorganisationen bekennen offen, in Ställe eingedrungen zu sein. Können solche Organisationen auch bei Ihnen eine Anerkennung bekommen?


Otte-Kinast: Nein. Bei uns wird eine Tierschutzorganisation nur dann anerkannt, wenn sie nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrem Mitgliederkreis und ihrer Leistungsfähigkeit eine sachgerechte Aufgabenerfüllung gewährleistet. Das wird im Einzelfall geprüft. Tierschutzorganisationen, die beispielsweise in Form von Stalleinbrüchen Straftaten begehen, können nicht anerkannt werden.


Die neue Bundesregierung will Stalleinbrüche als „Straftatbestand effektiv ahnden.“ Unterstützen Sie das?


Otte-Kinast: Ja. Einbruch bleibt Einbruch – egal, ob in ein Wohnhaus oder einen Stall. Das ist nicht zu tolerieren und mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln zu ahnden.


Das Oberlandesgerichtes Naumburg, hat Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, weil die Behörden ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen sind und nur durch „Stallbesuche“ Missstände aufgedeckt werden konnten. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?


Otte-Kinast: Die Entscheidung macht deutlich, welche Verantwortung insbesondere auch die Tierschutzbehörden haben. Diese sind gefordert, die ordnungsgemäße Haltung von Tieren durch ihre Halter sicherzustellen. Es darf behördlicherseits keine Veranlassung für Mitglieder von Tierschutz-organisationen geben, die die Begehung eines Straftatbestandes rechtfertigen könnte. Dafür werde ich mich verstärkt einsetzen.


Wie sollten Medien mit Videos und Bildern umgehen, deren Herkunft unklar ist?


Otte-Kinast: Die Pressefreiheit ist ein hohes, grundgesetzlich verankertes Rechtsgut. Entsprechend wichtig ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Materialien, die der Presse zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne des Tierschutzes sollte in den geschilderten Fällen immer die zuständige Veterinärbehörde mit eingebunden werden.


Wer in Rheinland-Pfalz nicht offenlegt, was er mit dem Spendengeld macht, dem droht ein Spendensammelverbot. Warum gibt es eine solche Regelung nicht auch in Niedersachsen?


Otte-Kinast: Die Spendenthematik betrifft nicht nur den Tierschutzbereich, sondern auch vielfältige andere gesellschaftliche Bereiche. Grundsätzlich geht es hierbei um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Spender und spendengenerierender Organisation. Ob und in welchen Fällen staatlicherseits Handlungsbedarf bestehen könnte, hat letztlich der Landtag zu entscheiden. Für Niedersachsen wurde der Bedarf bisher nicht gesehen.


Wie geht es mit dem niedersächsischen Tierschutzplan weiter?


Otte-Kinast: Der erfolgreiche Tierschutzplan war bis 2018 als Projekt angelegt. Er erhält nun ein Upgrade: Wir entwickeln ihn weiter und bauen ihn zur Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie aus.


Die wichtigste Neuerung ist eine Arbeitsgruppe „Folgenabschätzung“. Dabei geht es mir um einen verlässlichen Weg für alle Beteiligten. Gesellschaftliche Ansprüche und wirtschaftliche Anforderungen können nur gemeinsam betrachtet werden. Außerdem befassen sich Projektgruppen wie z.B. „Schlachten und Töten“ sowie „Transport“ mit konkreten Fragestellungen, die wiederum in die Diskussion eingebracht werden.



Peta droht Otte-Kinast mit Stalleinbruch

 

Verärgert reagiert die Tierrechtorganisation Peta auf ähnliche Äußerungen von Otte-Kinast in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Aus Sicht der Tierhaltungsgegner ist die Landwirtschaft ein „agrarindustrieller Komplex“, der der „Organisierten Kriminalität“ zuzurechnen sei. Alltäglich fänden dort millionenfach Rechtsbrüche statt.

 

Peta hatte die Ministerin daher vergangene Woche aufgefordert, den Aktivisten 24 Stunden täglich Einlass in ihre Ställe zu gewähren. Auf der Homepage heißt es dazu weiter: „Tut sie dies nicht, besteht der dringende Verdacht der Verdeckung von Rechtsbrüchen. Die von der Justiz ausdrücklich unterstützte Tierrechtsbewegung wird dann nicht umhin kommen, wie bei Ehlen oder jüngst bei Christina Schulze Föcking, selbst Ermittlungen vorzunehmen.“

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