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Peta gewinnt Prozess um Datenherausgabe

Der Landkreis Oldenburg muss Dr. Edmund Haferbeck von der Tierrechtsorganisation Peta Auskunft über den Heidemark-Schlachthof in Ahlhorn gewähren. U.a. geht es dabei um die Zahl von Fehlbetäubungen aus dem Jahr 2012, die Ursachen dafür sowie um unzulässige Abweichungen, berichtet die Oldenburgische Volkszeitung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landkreis Oldenburg muss Dr. Edmund Haferbeck von der Tierrechtsorganisation Peta Auskunft über den Heidemark-Schlachthof in Ahlhorn gewähren. U.a. geht es dabei um die Zahl von Fehlbetäubungen aus dem Jahr 2012, die Ursachen dafür sowie um unzulässige Abweichungen, berichtet die Oldenburgische Volkszeitung unter Berufung auf das Verwaltungsgericht Oldenburg.

 

Zum letzten Punkt soll auch offengelegt werden, ob es evt. Zwangsgeld- oder Ordnungsgeldverfügungen gibt, ob solche angedroht wurden oder ob Anhörungen laufen.

 

Der Kreis hatte seit 2012 darauf gepocht, Haferbeck - dem Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung von Peta - nichts zu sagen. 2013 hatte dieser dann gegen die Kreisverwaltung in Wildeshausen geklagt. Der Tierschützer begründete seine Klage mit der Auskunftsverpflichtung nach dem neuen Verbraucherinformationsgesetz sowie dem Landespressegesetz, weil er einen Presseausweis vorlegen konnte.

 

Im Verfahren habe Haferbeck laut der Zeitung seine Anträge wiederholt abgewandelt. Streitpunkte waren außerdem, welche Gesetze überhaupt zuständig seien und inwieweit das öffentliche Interesse den Datenschutz überwiegt. Auch ging es um die Frage, ob Lobbyist Haferbeck überhaupt als Journalist gelte. Daher zog sich das Verfahren über vier Jahre hin.

 

Am 22. November urteilte das OLG dann zugunsten der Kläger. Bis Ende Dezember kann der Kreis noch Berufung einlegen, ab dann ist es rechtskräftig, so die Volkszeitung weiter. Im Behördenhaus will man das Urteil jedoch akzeptieren.


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Anders das Unternehmen Heidemark Mästerkreis, zu dem der Ahlhorner Putenschlachthof gehört. Wie die Zeitung erfuhr, prüfe die GmbH & Co. KG das Urteil noch. Sollte da herauskommen, dass es fehlerhaft sei, werde man es anfechten. Der Schlachthof hat inzwischen von der Elektro- zur Gastötung umgerüstet.

 

Haferbeck warf dem Landkreis unterdessen vor, „dem Konzern Heidemark auf dem Schoß“ zu sitzen, schreibt die Zeitung weiter. Die von der Bevölkerung erkämpften Informationsgesetze würden ins Leere laufen, wenn sich Behörden rechtswidrig verhalten und die Bürger zu Verwaltungsklagen zwingen würden, kritisierte er.

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