Nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch hat am vergangenen Freitag auch der Bundesrat seine Zustimmung für die Aufbauhilfeverordnung zur Beseitigung der diesjährigen Hochwasserschäden gegeben. Vorbehaltlich der rechtlichen Umsetzung in den Bundesländern kann damit die Ausreichung des Fluthilfepakets im Umfang von insgesamt 8 Mrd Euro beginnen.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium dazu mitteilte, regelt die Verordnung, wie viel Geld an die Länder fließt, und bestimmt darüber hinaus die Einzelheiten der Schadensregulierung. Die Hilfen umfassen die Beseitigung von hochwasserbedingten Überschwemmungsschäden. Ausgeglichen werden zum Beispiel der Verlust, die Zerstörung und die Beschädigung von Wirtschaftsgütern wie Betriebsgebäuden, Maschinen, Anlagen, Flächen und Betriebsmitteln, aber auch der Verlust von Tieren. Sie regulieren zudem Aufwuchsschäden auf Nutzflächen und Schäden durch nicht mögliche Aussaat, Schäden an Forstkulturen und am aufstockenden Bestand sowie Evakuierungskosten. AgE