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Remmel gibt sieben Tierschutzvereinen Freibrief für Klagen

Das nordrhein-westfälische Gesetz über das Verbandsklagerecht verleiht den Tierschutzorganisationen umfassende Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. In diesem Zusammenhang hat das Land jetzt die ersten sieben Tierschutzvereine bekanntgegeben, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz erhalten haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Das nordrhein-westfälische Gesetz über das Verbandsklagerecht verleiht den Tierschutzorganisationen umfassende Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. In diesem Zusammenhang hat das Land jetzt die ersten sieben Tierschutzvereine bekanntgegeben, die eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Gesetz erhalten haben.


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Mit der offiziellen Anerkennung haben diese Tierschutzvereine nun die Berechtigung, die neuen Rechte auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen, stellt das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium klar.

 

„Mit diesem Gesetz haben wir ein wichtiges Signal für den Tierschutz gesetzt und gleichzeitig eine Rechtslücke geschlossen. Durch das neue Verbandsklagerecht erhalten viele Tiere stellvertretend eine Stimme, Tierschutzorganisationen werden so zu den Anwälten dieser Tiere. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz“, erklärte Agrarminister Johannes Remmel.

 

Mit dem neuen Verbandsklagerecht wird dort eine Überprüfung tierschutzrechtlicher Vorgaben durch Gerichte möglich, wo es sie bislang nicht gab, so der Minister weiter. Gesetzlich festgelegte Kriterien sollen sicherstellen, dass nur seriöse Organisationen anerkannt werden, die jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.


Hintergrund


Im Juni 2013 hatte der nordrhein-westfälische Landtag die Einführung eines Verbandsklagerechtes beschlossen und war damit Vorreiter in Deutschland. Mit diesem Gesetz war NRW das erste Bundesland, das Tierschutzvereinen umfassende Klage- und Beteiligungsrechte ermöglichte.


Bisher konnte zwar gegen zu viel Tierschutz geklagt werden, nicht jedoch gegen zu wenig Tierschutz, erläutert das Ministerium weiter. Das Verbandsklagerecht schaffe hier neue Möglichkeiten, ohne aber berechtigte Interessen von Akteurinnen und Akteuren in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zu verletzen. Damit wird per Gesetz das verfassungsrechtlich verankerte Staatsziel „Tierschutz“ umgesetzt und die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Tierschutzvereinen werden gestärkt, heißt es.


Nach der Anerkennung durch das Land eröffnet das Gesetz den Organisationen die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raum steht, können die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, etwa zur Kürzung von Hühnerschnäbeln oder der Schwänze von Kälbern erheben oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe, so das vom Grünen Agrarminister Remmel geführte Haus weiter. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen sei eine Feststellungsklage zulässig. Inzwischen sollen auch einige andere Bundesländer den nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf als Vorbild für entsprechende eigene Gesetzesvorhaben genommen haben.

 

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