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Reserve-Antibiotika für die Menschen sind im Stall tabu

Reserveantibiotika für den Menschen dürfen nicht länger als Tiermedizin verabreicht werden. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des in dieser Woche vom Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) beschlossenen EU-einheitlichen neuen Tierarzneimittelrechts.

Lesezeit: 3 Minuten

Reserveantibiotika für den Menschen dürfen nicht länger als Tiermedizin verabreicht werden. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des in dieser Woche vom Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) beschlossenen EU-einheitlichen neuen Tierarzneimittelrechts.


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Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in der Europäischen Union jährlich 25.000 Menschen, weil Antibiotika ihre Wirkung verlieren. Neben der Humanmedizin ist ein entscheidender Teil des Problems die unkritische Anwendung von Antibiotika in der Tiermedizin. Hier entstehen antibiotikaresistente Keime, die auch auf den Menschen überspringen können.

 

„Ich bin froh, dass nach langen Verhandlungen für den Veterinärbereich endlich eine Einigung erzielt wurde. Dies ist umso dringender notwendig, damit wir nicht Gefahr laufen wollen, dass Antibiotika vollkommen ihre Wirkung verlieren“, sagte der Arzt und CDU-Europaabgeordnete Peter Liese in Brüssel.

 

Der Einsatz von Antibiotika soll in Zukunft im Stall und die Verabreichung durch den Tierarzt beziehungsweise den Landwirt strenger reguliert und kontrolliert werden. „Tierarzneimittel dürfen auf keinen Fall dazu benutzt werden, schlechte Haltungsbedingungen der Tiere zu kompensieren und die eigentlichen Ursachen für etwaige Krankheiten zu unterdrücken“, betonte der Abgeordnete aus dem Sauerland. Dies ist ein wesentliches Ziel, der nun von den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem Parlament nun beschlossenen Regelungen.

 

Der im EP-Gesundheitsausschuss gefasste Beschluss sieht demnach vor, dass bestimmte Antibiotika, die bei Menschen als letztes Mittel eigesetzt werden – sogenannte Reserveantibiotika - in der Tiermedizin nicht mehr oder nur unter besonders strengen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. „Wir brauchen dringend Reserveantibiotika, die beim Menschen nur im Ernstfall und zur allergrößten Not eingesetzt werden dürfen“, so Liese.

 

Fleischimporte aus Drittstaaten sollen ebenso strengen EU-Regeln unterliegen

Des Weiteren sieht das neue EU-Tierarzneimittelgesetz vor, dass die Fleischimporte aus Drittstatten zukünftig auch den gleichen strengen EU-Regeln genügen müssen. „Was nützen uns die strengsten Regeln in Europa, wenn wir die Resistenzen dann importieren. Fleisch von Tieren etwa, welche allein zu Wachstumszwecken Antibiotika erhalten haben, kommen zukünftig nicht mehr auf den europäischen Markt“, betonte Liese.

 

Arzneimittelunternehmen sollen mit diesem erzielten Gesetzes-Kompromiss außerdem einen Anreiz bekommen, neue Antibiotika für Tiere zu entwickeln. Hier soll es eine längere Marktexklusivität geben, damit billige Nachahmerprodukte (Generika) später auf den Markt kommen und sich so die Entwicklung neuer Medikamente für die Industrie stärker lohnt.

 

„Die europäischen Anreizsysteme für die Entwicklung neuer Medikamente, wie beispielsweise bei Kinderarzneimitteln oder Arzneimitteln für seltene Krankheiten, funktionieren gut. Dies erwarte ich nun auch für die Entwicklung neuer Antibiotika für den Menschen“. Völlig unverständlich sei daher, dass die EU-Kommission bisher keinen entsprechenden Vorschlag für die Entwicklung neuer Antibiotika für den Humanbereich vorlegt habe.

 

„Natürlich haben wir ein Problem im Veterinärbereich, das Problem für den Menschen ist aber deutlich größer. Ich erwarte daher, dass die EU-Kommission auch hier endlich die Initiative ergreift“, so Liese. Die Zustimmung von Ministerrat und dem gesamten EU-Parlament für das neue Tierarzneimittelrecht noch vor der Sommerpause gilt als sicher.

 

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