Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. weist seine Mitglieder darauf hin, dass ab sofort Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2014 gestellt werden können. Die Anträge müssen bis zum 31. Januar 2014 bei der zuständigen Kreisverwaltung eingegangen sein. Dort sind auch die Antragsunterlagen erhältlich.
Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist bis zum 30. April. Die Wiederbepflanzungen können auch im Jahr 2014 mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen, einschließlich der pilzwiderstandsfähigen Rebsorten, wie zum Beispiel Johanniter und Regent. Darüber hinaus werden - wie bereits im Vorjahr - auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Eignungsversuchen gefördert.
Maßnahmen innerhalb von Flurbereinigungen werden künftig nicht mehr mit erhöhten Sätzen gefördert, sondern mit den gleichen Fördersätzen wie außerhalb von Flurbereinigungen. Damit habe Rheinland-Pfalz nach Angaben des zuständigen Weinbauministeriums eine Forderung der EU umgesetzt. Die europäischen Förderrichtlinien lehnen eine ungleiche Behandlung in der Förderung ab.