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Flächenversiegelung

RLV: "Bayern spart Fläche, NRW betoniert weiter"

NRW hat das Ziel, den täglichen Flächenverbrauch zu begrenzen, aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen. Über 10 ha sind es hier am Tag. Bayern hat dagegen eine Grenze von 5 ha beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die bayerische Regierung hat in der vergangenen Woche eine Änderung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Das wünscht sich der Rheinische Landwirtschats-Verband (RLV) auch für NRW.

Während in Bayern eine Richtgröße von 5 ha pro Tag bis 2030 für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen eingeführt wird, wurde in NRW das 5-ha-Ziel aus dem Landesentwicklungsplan vor einem Jahr gestrichen. Der RLV fordert, dass die Landesregierung den Flächenverbrauch endlich ernst nimmt. Weit mehr als 10 ha gehen in NRW pro Tag verloren. Auf ihnen entstehen Siedlungs- und Verkehrsflächen, Autobahnen und Gewerbegebiete. „Das ist eine riesige Fläche, die uns allen täglich verloren geht. Auf Beton gibt es weder biologische Vielfalt noch wachsen darauf Lebensmittel“, so die klare Meinung beim RLV.

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Den Bauernverband besorge die Tatsache, dass mit landwirtschaftlicher Nutzfläche so sorglos umgegangen werde: „Fläche wird uns nicht ewig zur Verfügung stehen. Wenn wir eine starke heimische Landwirtschaft halten wollen, dann muss man dieses Problem anpacken und nicht meiden.“ Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um klimawandelbedingte Dürreperioden gelte es, weiteren unnötigen Flächenfraß durch immer neue Baugebiete zu vermeiden.

Vordringlich sei ein ambitioniertes Investitionsprogramm, mit dem leerstehender innerstädtischer Wohnraum saniert und bestehende Industriebrachen systematisch erschlossen würden. Wenn in Zeiten florierender Wirtschaft in der boomenden Rheinschiene eine weitere Flächeninanspruchnahme unvermeidbar sei, müsse man an anderen Stellschrauben drehen. „Seit Jahren fordern wir einen verantwortungsvolleren Umgang bei den oft maßlosen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Hier muss die Landeregierung jetzt Farbe bekennen. Wir brauchen endlich eine Kompensationsverordnung, die dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ Rechnung trägt“, so der RLV abschließend.

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