Wie aus dem Nichts tauchen im Frühjahr nach dem Frost Schlaglöcher auf und werden vor allem für Schlepper mit angehängten Maschinen zum Ärgernis. Doch wer haftet, wenn es zu Schäden kommt? Drei Faktoren spielen eine entscheidende Rolle: Ist ein Schlagloch nicht rechtzeitig für Verkehrsteilnehmer einzusehen bzw.
Wie aus dem Nichts tauchen im Frühjahr nach dem Frost Schlaglöcher auf und werden vor allem für Schlepper mit angehängten Maschinen zum Ärgernis. Doch wer haftet, wenn es zu Schäden kommt? Drei Faktoren spielen eine entscheidende Rolle:
Ist ein Schlagloch nicht rechtzeitig für Verkehrsteilnehmer einzusehen bzw. können diese sich nicht rechtzeitig auf darauf einstellen, um auszuweichen oder die Geschwindigkeit zu drosseln, muss die zuständige Stadt oder Gemeinde bzw. das Land entsprechende Warnschilder aufstellen oder die Löcher absichern (OLG Oldenburg, Az.: 6 U 17/11).
Sie als Verkehrsteilnehmer haben die Pflicht, Ihre Geschwindigkeit an die entsprechenden Straßenverhältnisse anzupassen. Ansonsten trifft Sie ein Mitverschulden.
Zudem kommt es darauf an, ob Sie auf einer Hauptstraße oder auf einer seltener befahrenen Nebenstraße unterwegs sind: Auf Nebenstraßen müssen Sie sich grundsätzlich auf Unebenheiten und auf Rinnen an den Seiten einstellen (OLG München, Az.: 1 U 2974/10).
Letztendlich ist somit immer der Einzelfall entscheidend. Wollen Sie Schadenersatz von der zuständigen Behörde einfordern, liegt die Beweislast im Übrigen bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass der Straßenbauträger seine Pflichten verletzt hat. Schäden sollten Sie daher so gut wie möglich dokumentieren. Fotografieren Sie in jedem Fall das Schlagloch, die fehlende Warnbeschilderung und die Schäden am Fahrzeug. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt anfertigen oder ein Gutachten erstellen. Benennen Sie Zeugen und verständigen Sie die Polizei. Julia Laacks, mönigundpartner, Münster
---Ein Artikel aus der top agrar 4/2017 ---
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Wie aus dem Nichts tauchen im Frühjahr nach dem Frost Schlaglöcher auf und werden vor allem für Schlepper mit angehängten Maschinen zum Ärgernis. Doch wer haftet, wenn es zu Schäden kommt? Drei Faktoren spielen eine entscheidende Rolle:
Ist ein Schlagloch nicht rechtzeitig für Verkehrsteilnehmer einzusehen bzw. können diese sich nicht rechtzeitig auf darauf einstellen, um auszuweichen oder die Geschwindigkeit zu drosseln, muss die zuständige Stadt oder Gemeinde bzw. das Land entsprechende Warnschilder aufstellen oder die Löcher absichern (OLG Oldenburg, Az.: 6 U 17/11).
Sie als Verkehrsteilnehmer haben die Pflicht, Ihre Geschwindigkeit an die entsprechenden Straßenverhältnisse anzupassen. Ansonsten trifft Sie ein Mitverschulden.
Zudem kommt es darauf an, ob Sie auf einer Hauptstraße oder auf einer seltener befahrenen Nebenstraße unterwegs sind: Auf Nebenstraßen müssen Sie sich grundsätzlich auf Unebenheiten und auf Rinnen an den Seiten einstellen (OLG München, Az.: 1 U 2974/10).
Letztendlich ist somit immer der Einzelfall entscheidend. Wollen Sie Schadenersatz von der zuständigen Behörde einfordern, liegt die Beweislast im Übrigen bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass der Straßenbauträger seine Pflichten verletzt hat. Schäden sollten Sie daher so gut wie möglich dokumentieren. Fotografieren Sie in jedem Fall das Schlagloch, die fehlende Warnbeschilderung und die Schäden am Fahrzeug. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt anfertigen oder ein Gutachten erstellen. Benennen Sie Zeugen und verständigen Sie die Polizei. Julia Laacks, mönigundpartner, Münster