Obst und Gemüse
So schützt die Schweiz ihre Landwirte vor günstiger Importware
Die Schweiz schützt ihre Landwirte durch hohe Zollschranken vor günstiger Importware. Um weniger heimische Lebensmittel zu verschwenden, lag jetzt ein Antrag zur Fristerweiterung auf dem Tisch.
Um die heimischen Landwirte und Erzeuger zu unterstützen und dem Verschwenden von Lebensmitteln vorzubeugen, gibt es in der Schweiz klare Regeln für den Import von frischem Obst und Gemüse. So kann der Handel während der regionalen Erntesaison frisches Obst und Gemüse aus dem Ausland nur mittels hoher Zollschranken importieren.
- Die bewirtschaftete Periode: Die Inlandsproduktion läuft; Import frischer Ware ist zu dieser Zeit nur mit hohen Zöllen oder in beschränkten Kontingenten zum Decken der Nachfrage zulässig.
- Die nicht bewirtschaftete Periode: In der Schweiz herrscht keine Erntesaison, sodass der Import ausländischer Ware unbeschränkt und zu „normalen“ Zollkonditionen möglich ist.
Forderung: Importbarrieren ausbauen und Landwirte strenger schützen
Geht es nach dem Ständerat der Schweiz, könnten die heimischen Landwirte in Zukunft noch stärker unterstützt werden. Denn, wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) berichtete, stimmte der Rat im Dezember einem Antrag des Berner Politikers Werner Salzmann zu, demzufolge der Grenzschutz für 20 Gemüsesorten ausgebaut oder neu eingeführt werden müsse.
Neben technischen Fortschritten der vergangenen Jahre nannte Salzmann in seinem Antrag auch den Klimawandel und die dadurch verlängerten Erntezeiträume als einen Grund, die Schutzperiode auszuweiten. Auch vor dem Hintergrund der Lebensmittelverschwendung sei eine Ausweitung der Importbeschränkungen sinnvoll, wie die NZZ mitteilte. Dabei nannte die Zeitung Informationen aus dem Jahr 2021, wo viele Tomaten aus inländischer Produktion vernichtet wurde, weil sie bereits vor der offiziellen „Schutzzeit“ reif wurden. Zu dieser Zeit lagen in den Supermärkten noch vermehrt günstige Importwaren, die von Verbrauchern bevorzugt wurden.
Die Fristen für die sogenannten „Zollschranken“ und Kontingentmengen für den Importbedarf hat die Schweizerische Eidgenossenschaft hier klar dokumentiert.
Mit einer zustimmende Entscheidung zur Fristerweiterung aus Reihen des Bundesrates können die Gemüseproduzenten laut NZZ nicht rechnen. Der Rat habe sich gegen die Wünsche ausgesprochen und wolle das Thema Lebensmittelverschwendung anders angehen. Welche Lösung sie anstreben blieb zuletzt jedoch weiter offen.
Grenznaher Handel bleibt weiter erhalten
Keine Probleme mit erhöhten Zollschranken bekommen Landwirte aus Deutschland und Frankreich, deren Höfe im Umkreis von 10 km zur schweizer Grenze liegen. Im sogenannten „Gemüsestreit“, wie ihn die Presse bisher nannte, kam es laut dpa-Informationen zu einer Einigung. Dadurch ist es grenznahen Betrieben und Gärtnereien weiterhin erlauft ihre Kunden in der Schweiz zollfrei zu beliefern.
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