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Spagat zwischen GVO und GVO-freier Mischfuttermittel-Produktion

Weil der Einzelhandel zunehmend für seine "ohne Gentechnik" - gekennzeichneten tierischen Lebensmittel eine garantierte Fütterung ohne genetisch veränderte Rohstoffe fordert, steht die Futtermittelbranche vor massiven Herausforderungen. „Sie ist der Flaschenhals!“, sagt Gerhard Lehmann von UBL.

Lesezeit: 4 Minuten

Weil der Einzelhandel zunehmend für seine "ohne Gentechnik" - gekennzeichneten tierischen Lebensmittel eine garantierte Fütterung ohne genetisch veränderte Rohstoffe fordert, steht die Futtermittelbranche vor massiven Herausforderungen. „Sie ist der Flaschenhals!“, sagt Gerhard Lehmann von UBL Lehmann Management Consulting in Rodenberg.

 

Kritik äußert der Berater in diesem Zusammenhang an Futtermittellisten, die GVO-freie Ware aufzeigen sollen. Die 88 etwa von der AbL gelisteten Unternehmen würden zumeist erhebliche Mängel im Bereich der Kennzeichnungspflicht und Aussagen zum Geltungsbereich aufweisen. Und auch bei den 134 vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) gelisteten Unternehmen – von bundesweit ca. 1.100 potentiellen Futtermittellieferanten -  seien bei einer Vielzahl „deutliche Mängeln in der Einhaltung der Vorgaben des eigenen VLOG-Standards“ zu finden, so Lehmann weiter.

 

Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Risiko sind seiner Meinung nach die ca. 160 fahrbaren Mahl- und Mischanlage und die große Anzahl an selbstmischender Nutztierhalter, die lt. OVID ca. 1,3 Mio. t Sojaschrot bei der Herstellung einsetzten. „Die deutsche Nutztierhaltung ist auch in Zukunft von Eiweißimporten abhängig. Laut VLOG werden jedes Jahr 4,5 Mio. Tonnen Sojaschrot verfüttert, nur 0,9-1,0 Mio. t davon gentechnisch unverändert. Allein die Tatsache, dass ca. 3,5 Mio. t gentechnisch verändertes Sojaschrot bei der Mischfutterherstellung eingesetzt wird gefährdet die Einhaltung der gesetzlichen GVO-Grenzwerte (< 0,9 %) immens. Eine wesentliche Erkenntnis, die fehlende Zertifizierungspflicht der Futtermittelbranche ist ein Hauptproblemfeld der gesamten Produktionskette“, sagt der Berater weiter.

 

Dies werde zusätzlich transparent, da:



a) Nur eine geringe Anzahl Futtermittelbetriebe das Siegel ’VLOG geprüft’ in Anspruch nehmen

b) Sich kaum ein Unternehmen auf der transparenten Plattform www.non-gmo-finder.de registriert, da die Non-GMO Anforderungen nachweisliche erfüllt sein müssen.

 

Nach Ansicht Lehmanns genügt die Kreierung des neuen Siegels ’VLOG geprüft’ alleine nicht, um die gesetzlichen Non-GMO Anforderungen – nach VLOG ’Ohne Gentechnik’ -Standard – zu erfüllen. „Der Standardgeber und die Verbände haben es versäumt, die Mischfutterbetriebe in der Realisierung zur Non-GMO Produktion in gebührender Form zu begleiten. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, die Branche nicht in Unklarheit über die Möglichkeiten zu belassen, da es praxiserprobte Konzepte gibt, die eine transparente und ehrliche Kommunikation zulassen.“


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Einige Mischfutterwerke hätten diesen Weg erfolgreich bestritten. Als Praxisbeispiel wurde bereits 2014 die Machbarkeit einer ’Dualen Produktion’ im selben Werk auf einer Produktionslinie in einem für die Mischfutterbranche stellvertretendem Unternehmen erfolgreich verifiziert.




 

Wo ist das Problem?

 

Im Kern geht es laut Lehmann um folgende Herausforderungen:



a) Die Beschaffung von GVO-freien Rohstoffen und Herstellung gentechnikfreier Mischfuttermittel

b) Die in der Praxis oftmals strittige Handhabung und Auslegung der GVO Grenzwerte

c) Die ehrliche Kommunikation der Möglichkeiten für die Futtermittelindustrie

 

Die deutsche Tierhaltung deckt etwa ein Viertel ihres gesamten Rohproteinbedarfs über Sojaimporte ab. Im Rahmen der Beschaffung seien die Kriterien Gentechnikfreiheit und Nachhaltigkeit unmissverständlich vertraglich zu regeln und vor allem zertifizierte Ware sollte es sein. Diese darf mit ’maximal 0,1% GVO-Gehalt’ definiert sein, da ihre Auslobung ansonsten mit ernsthaften – auch rechtlichen – Risiken behaftet ist.

 

Zwecks Vermeidung eines Restrisikos sei darüber hinaus die chargenbezogene Rückverfolgbarkeit ein absolutes MUSS in einem IP (Identity Preservation) System. Letzteres sei im bestehenden Eigenkontrollsystem mit integriertem HACCP weitgehend in Eigenregie zu implementieren, erklärt der Fachmann weiter.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist seiner Meinung nach die qualifizierte Begutachtung risikobehafteter Prozesse einer GVO-freien Mischfuttemittelherstellung. Kontamination durch Verschleppung von Bestandteilen vorhergehender auf nachfolgende Produktionschargen einer Produktionslinie könne technisch nicht ausgeschlossen werden. Daher seien geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Kontamination auf ein vertretbares Maß zu minimieren. Ein vertretbares Maß sei der Bereich zwischen 0,1 bis 0,9 % GVO, der auch von den Kontrollstellen der Bundesländer als ’technisch unvermeidbar’ toleriert wird.

 

„GVO-Analysen sind ein wichtiges Element zur Überprüfung der VLOG-Konformität einer produzierten Futtermittel-Charge. Besonders im Fall der dualen Produktion. Um den GVO-Eintrag im Bereich der tolerierten Möglichkeiten gering zu halten, empfiehlt es sich, mit Hilfe einer PCR-Versuchsreihe optimale und nachhaltige Analysenstrategien zu ermitteln, die auch einer Kosten Nutzenanalyse standhalten“, so Lehmann.

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