Eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes fordert die SPD-Bundestagsfraktion. Nach dem Vorbild der haftungsbeschränkten „Unternehmergesellschaft“ solle eine ebenfalls haftungsbeschränkte „Kooperativgesellschaft“ eingeführt werden, heißt es in einem Antrag, den die Fraktion in der vergangenen Woche vorgelegt hat.
Für die Gründung einer solchen Kooperativgesellschaft solle weder eine „externe Gründungsprüfung durch einen Prüfverband“, noch eine „externe Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ nötig sein. Ziel sei es, die Genossenschaft als Geschäftsmodell attraktiver zu machen.
Zur Begründung verweisen die Sozialdemokraten auf das „große Potential für gemeinschaftliche Existenzgründungen“. Es gebe viele Betätigungsfelder „im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich“ sowie in der „Kultur- und Kreativwirtschaft“. Allerdings werde dieses Potential in Deutschland „bei weitem nicht ausgeschöpft“. 2010 seien monatlich allenfalls 20 neue Genossenschaften gegründet worden.
Von Januar bis Oktober des gleichen Jahres seien aber pro Monat etwa 2 000 Unternehmergesellschaften neu gegründet und insgesamt 2010 etwa 5 300 neue GmbH in die Handelsregister eingetragen worden. Sie SPD-Fraktion spricht von einer „geringen Attraktivität der Rechtsform Genossenschaft“, die auf vergleichsweise hohe Rechtsformkosten zurückzuführen sei. Außerdem sei sie „mit erheblichen Aufwand verbunden“. Zudem erhielten Genossenschaftsgründer „nur unter Schwierigkeiten oder gar keine Gründungsförderung“. (AgE)