Die SPD-Bundestagsfraktion will beim Thema „Hofabgabeklausel“ am Ball bleiben. Nach den Worten von Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier hält die Fraktion an ihrem Ziel fest, bis Mitte 2015 eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Dabei habe man besonders die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe im Blick, erklärte Priesmeier anlässlich der Verabschiedung des Agrarhaushalts 2015 vergangene Woche im Bundestag.
In der Haushaltsdebatte hatte der Berichterstatter der Sozialdemokraten für den Einzelplan 10, Ulrich Frese, die Koalition gemahnt, man müsse sich in dieser Frage „gegenseitig ernst nehmen“. Es gehe darum, einen Kompromiss zu finden zwischen dem Modell von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt für eine auf zwei Jahre befristete Teilrente in Höhe von 50 % des Rentenanspruchs bei einer Begrenzung auf 16 ha sowie einer Anhebung des Rückbehalts von 2 ha auf 8 ha auf der einen und dem SPD-Vorschlag für eine um 10 % geminderte Rente bei Weiterbewirtschaftung des Betriebes, aber sonstiger Erfüllung der Rentenvoraussetzungen, auf der anderen Seite.
Unterdessen hat der stellvertretende Leiter des Thünen-Instituts (TJ) für ländliche Räume, Dr. Peter Mehl, der Einschätzung widersprochen, eine weitgehende Reform der Hofabgabeklausel stelle das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem in Frage.
Akzeptanzverlust wird zum Problem
In einem Beitrag für die Agrarsoziale Gesellschaft (ASG) weist Mehl darauf hin, dass es in sechs EU-Mitgliedstaaten agrarsoziale Sondersicherungssysteme gebe. Außer Deutschland verfüge allerdings nur Frankreich über eine Hofabgabeklausel, die zudem deutlich weniger einschränkend sei als die hiesige.
Relevanter für die Zukunft des Sondersystems ist nach Einschätzung des Wissenschaftlers die Tatsache, dass mittlerweile die Anzahl der von der Versicherungspflicht zur Alterskasse befreiten Landwirte und Ehegatten die Anzahl der tatsächlich Versicherten übertrifft.
Laut Mehl könnte sich der Akzeptanzverlust des Systems bei der wachsenden Anzahl von Landwirten, die von der Hofabgabeklausel negativ betroffen sind, für den Fortbestand der landwirtschaftlichen Alterskasse als problematischer erweisen als die von ihm vorgeschlagene zehnprozentige Abschlagsrente. „Auch Pflichtversicherungssysteme können ohne die grundsätzliche Zustimmung der in ihnen Versicherten nicht auf Dauer bestehen“, gab Mehl zu bedenken.
Den wesentlichen Vorteil einer von ihm vorgeschlagenen Rente mit 10 % Abschlag sieht der Thünen-Wissenschaftler darin, dass die Rigidität des Hofabgabeerfordernisses gemildert würde, ohne dabei die agrarstrukturelle Zielsetzung der AdL aufgeben zu müssen.