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Tierschutzbund fordert nach Küken-Urteil Änderung des Tierschutzgesetzes

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden zum Töten von Küken hat der Deutsche Tierschutzbund eine Änderung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene gefordert. Das Gericht hatte dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken zu verbieten. Dies sei unzulässig.

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Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden zum Töten von Küken hat der Deutsche Tierschutzbund eine Änderung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene gefordert.


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Das Gericht hatte dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken zu verbieten. Dies sei unzulässig, da es im Bundestierschutzgesetz dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Angesichts des erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit der Betreiber von Brütereien bedürfe es einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, so die Richter.


Die Generalklausel im Bundestierschutzgesetz, nach der niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe, reiche dafür nicht aus. Dem stünden die schutzwürdigen Interessen der Brütereibetreiber entgegen, die derzeit keine praxistauglichen Alternativen zur Tötung der männlichen Küken hätten und bei einem Tötungsverbot vor dem Aus stünden.


Nach Ansicht des Tierschutzbundes ist jetzt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gefordert, schnell zu reagieren und das Tierschutzgesetz zu ändern. Nur so könne das Töten von etwa 45 Millionen lebensfähiger männlicher Küken in Deutschland beendet werden, betonte der Verband vergangene Woche in Bonn.


„Das Gericht bezweifelt nicht, dass es richtig ist, das Kükentöten zu beenden. Vielmehr hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, beklagte Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder. Minister Schmidt könne das durch eine konsequente Gesetzesänderung geraderücken. Schmidt habe mehrfach betont, dass er für die Kükentötung keinen vernünftigen Grund sehe.


Spätestens seit im Jahr 2002 das Staatsziel Tierschutz in Kraft getreten sei, könne das Töten von Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht mehr als „vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten, so Schröder. Seither dränge der Tierschutzbund verstärkt darauf, die Kükentötungen zu verbieten und stattdessen auf Alternativen wie das Zweinutzungshuhn umzustellen.


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