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Tierwohl ist wesentlicher Bestandteil der Farm to Fork Strategie

Europas Landwirtschaft muss sich auf neue Tierwohl-Standards einstellen. Die EU-Kommission will mit ihrer Farm-to-Fork Strategie die gesetzlichen Grundlagen bis 2023 verändern

Lesezeit: 2 Minuten

Für die EU-Kommission stellt das Tierwohl bei der Tierproduktion ein entscheidender Baustein der Farm to Fork-Strategie dar. Dies unterstrich EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides in der jüngst veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von zwei polnischen und dänischen sozialdemokratischen Europaabgeordneten.

Die EU-Abgeordneten Sylwia Spurek und Niels Fuglsang wollten von der EU-Kommission wissen, ob dem Tierwohl ein entsprechender Stellenwert im Rahmen des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgestellten Green Deal eingeräumt werde.

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Des Weiteren wollten die Abgeordneten wissen, ob die EU-Kommission eine Revison der bisherigen EU-Gesetzgebung Tierwohl und Tiertransporte sowie die Entwicklung eines Tierwohl-Labels vorsehe.

"Die Farm to Fork und Biodiversitäts-Strategie unterstreichen das starke Bekenntnis der EU-Kommission, die Ziele des Green Deal und der Nachhaltigkeitsagenda zu erfüllen", so Kyriakides in ihrer Antwort an die beiden Abgeordneten.

Höheres Tierwohlniveau in der EU künftig durchsetzen

Die EU-Kommission habe bereits mit der Revision der europäischen Tierwohlgesetzgebung begonnen unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und einer Ausweitung des Geltungsbereichs. Damit solle künftig ein höheres Tierwohlniveau leichter durchgesetzt werden können. Diesem Ziele diene auch der im Mai 2020 veröffentlichte Fahrplan.

Gleichzeitig kündigte EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides an, dass die EU-Kommission Anfang 2022 ein Arbeitspapier zur Umsetzung des Tierwohls in der Europäischen Union vorlegen wolle. "Wenn es sich dann herausstellt, wird die EU-Kommission entsprechende gesetzgeberische Vorschläge bis Ende 2023 vorlegen", so Kyriakides.

Die Umsetzung der Farm to Fork-Strategie beinhalte die Revision der existierenden EU-Tierwohlgesetzgebung und ihre Umsetzung genieße daher Priorität für die Brüsseler Behörde.

Die EU-Kommission werde daher finanzielle Mittel bereitstellen, um mit zwei Pilotprojekten neue Erkenntnisse zu gewinnen. Im einzelnen sollen Studien für bewährte Praktiken alternativer Eierproduktion sowie Tierwohlstudien für Milchvieh, Kälber und Schlachtvieh mit EU-Mitteln finanziert werden.

Ebenso beabsichtige die EU-Kommission - basierend auf der existieren EU-Tierwohl Plattform - eine Datensammlung von den Kommissionsdienststellen zur Tierwohl-Kennzeichnung zu erarbeiten.

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