Der Kreis Gütersloh hatte im Juni 2020 nach einem Hochschnellen der Corona-Infektionszahlen in der Region und bei den Arbeitern des Fleischverarbeitungsbetriebs Tönnies den Betrieb untersagt.
Dagegen hatte das Unternehmen aus Rheda-Wiedenbrück geklagt, vor der Verhandlung im Juli 2023 dann aber auf einen Teil der Klage verzichtet und sich stattdessen auf die Einschränkungen bei seiner Speditionstochter Tevex Logistics konzentriert.
Das Urteil
Nun kam es hierzu am Dienstag beim Verwaltungsgericht Minden zur Verhandlung. Ergebnis: Die Klage gegen Teile der Schließungsverfügung wird abgelehnt.
So hatte Tönnies beklagt, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt habe, Fahrer und Lastwagen dieser Firma auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen. Zumindest hatte es das Unternehmen so aus mündlichen Verfügungen und Absprachen mit dem Kreis abgeleitet.
„Unserer Auffassung nach hatte sie das getan, denn die Behörden hatte bis auf wenige Ausnahmen allen Mitarbeitern den Zutritt zum Betriebsgelände untersagt und Tätigkeiten der auf dem Betriebsgelände ansässigen Firmen verboten“, sagt Tönnies-Geschäftsführer Dr. Gereon Schulze Althoff.
Das Verwaltungsgericht aber konnte dafür keine Belege finden. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art gegeben, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Tönnies kann Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.
„In unseren Augen ist die Einbeziehung von Tevex Logistics als räumlich und strukturell separat agierender Betrieb nicht angemessen gewesen“, sagt Schulze Althoff. Am Ende stand der Betrieb in Rheda vier Wochen lang still.
Auslegungsfragen und Mitschriften in Protokollen
Vertreter des Kreises und von Tönnies hatten sich in ihren Erläuterungen widersprochen. Zum Teil ging es um Auslegungsfragen nach Telefonaten, in Protokollen zu Krisensitzungen waren Punkte nicht aufgetaucht, die dafür dann später in schriftlichen Verfügungen des Kreises genannt wurden, meldet die dpa.
Zeugen des Kreises betonten, dass es ihnen bei allen Anweisungen ausschließlich darum gegangen sei, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Die Fahrer der Tochterfirma ohne Quarantäneanordnung hätten durchaus fahren dürfen. Tönnies habe dazu aber nie entsprechende Nachweise geliefert, wie sich das der Kreis erhofft hatte.
Mündliche Anweisungen passten nicht zu den schriftlichen
Tönnies dagegen beklagte einen wirtschaftlichen Schaden vor Gericht, weil die mündlich verfassten ersten Verfügungen nicht mit den späteren schriftlichen übereinstimmten.
„Im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen gab es zunächst viel Hektik und Unklarheit, wofür wir großes Verständnis haben“, sagt Gereon Schulze Althoff. „Es gab wenige Aspekte, die offenkundig so falsch bewertet worden sind, dass wir aus unternehmerischer Verantwortung hier unsere Rechte einfordern mussten.“ Dass das Verwaltungsgericht der Einschätzung des Unternehmens nicht gefolgt ist, sei bedauerlich.
Weitere Klagen von Tönnies sind noch am Verwaltungsgericht anhängig. Unter anderem gegen die Schließungsverfügung durch den Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.