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Trotz Verstoß gegen Vorgaben werden Tierschutzvereine anerkannt

Der Landesjagdverband (LJV) Nordrhein-Westfalen hat im Zusammenhang mit seiner Klage gegen des Land Nordrhein-Westfalen, die er im Frühjahr wegen Nichtanerkennunug als Tierschutzverein eingereicht hatte, seine Kritik am zuständigen Landwirtschaftsministerium bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landesjagdverband (LJV) Nordrhein-Westfalen hat im Zusammenhang mit seiner Klage gegen des Land Nordrhein-Westfalen, die er im Frühjahr wegen Nichtanerkennunug als Tierschutzverein eingereicht hatte, seine Kritik am zuständigen Landwirtschaftsministerium bekräftigt.


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Anlass ist dessen Reaktion auf einen Ergänzungsschriftsatz, den LJV-Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies Mitte Juli beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht hatte. Thies hatte darin Verbandsangaben zufolge deutlich gemacht, dass im Gegensatz zum LJV kein einziger der von Nordrhein-Westfalen im zurückliegenden Dezember und Januar anerkannten sieben Vereine - darunter der Deutsche Tierschutzbund (DTB) und der Bundesverband Tierschutz - die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfülle.


Hierzu gehörten eine landesweite Verbreitung, mindestens fünf Jahre andauernde Tierschutztätigkeit, Öffnung für alle Bürger mit unbeschränkten Mitgliedschaftsrechten und vorrangige Verpflichtung auf die Ziele des Tierschutzes, erläuterte der Verband.


Laut dessen Angaben hat das Ministerium jetzt eine Erwiderung auf den Schriftsatz vorgelegt und darin deutlich gemacht, dass es weiterhin keinen Anlass zu einer anderen Bewertung des Streitgegenstandes gebe. In einer Stellungnahme dazu unterstrich der LJV, bei der Anerkennung von Tierschutzvereinen in Nordrhein-Westfalen werde „offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen“. Bei Tierschutzorganisationen werde anscheinend im Anerkennungsverfahren großzügig über die Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinweg gesehen, während dem scheinbar unbequemen LJV die Anerkennung verweigert werde.


Das Ministerium hatte im Januar den LJV-Antrag auf Anerkennung als Tierschutzverein mit der Begründung abgelehnt, dass für den Verband der Tierschutz gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nur ein nachrangiges Ziel sei. Gegen den ablehnenden Bescheid hatte der LJV später Klage erhoben. Tierschutz und Jagd seien kein Widerspruch. Das ergebe sich nicht nur aus der Satzung des Verbandes, sondern sei sogar gesetzlich geregelt. Damit habe der „ethische Tierschutz unmittelbar Eingang in das Jagdrecht und in jedwede Form der Jagdausübung in Deutschland gefunden“.

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