In Tschechien dürfen jetzt auch Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) derzeit in Staatshand befindliche landwirtschaftliche Nutzflächen erwerben. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die vom Parlament vor zwei Wochen beschlossen worden war, hat Präsident Vaclav Klaus jetzt unterzeichnet.
Die Anpassung stützt sich auf eine bereits im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene Novelle zum nationalen Devisengesetz, mit der Beschränkungen für den Erwerb von Agrarland durch Ausländer aufgehoben wurden. Beim Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union im Jahr 2004 war eine siebenjährige Sperrfrist vereinbart worden. Ausnahmeregelungen bestanden lediglich für Firmen mit einem Sitz in Tschechien sowie für Bürger anderer EU-Staaten, die seit mindestens drei Jahren ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Land hatten. (AgE)