Nach wie vor nicht absehbar ist der Bedarf an Flächen, die für den inzwischen deutlich attraktiver gestalteten Erwerb durch nicht selbst wirtschaftende Alteigentümer benötigt werden. Verlässliche Schätzungen seien aller Voraussicht nach nicht vor Ende des ersten Quartals 2012 möglich, sagte der Geschäftsführer der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG), Dr. Wilhelm Müller, dem Pressedienst AgE.
Seinen Angaben zufolge liegen der BVVG inzwischen knapp 1 000 Anträge von kaufberechtigten Alteigentümern vor. Nach den bislang auswertbaren Informationen liege der damit einhergehende Flächenbedarf bei gut 20 000 ha. Müller wies darauf hin, dass diese Zahl mit Vervollständigung der Antragsunterlagen noch deutlich ansteigen werde. Zudem laufe nur für einen Teil der Kaufberechtigten Ende September dieses Jahres die Frist zur Antragstellung ab.
Von sogenannten „Flächenvormerker“, die zu einem späteren Zeitpunkt ihren Erwerbsanspruch möglicherweise einlösen würden und zunächst ihr Interesse an bestimmten Lagen bekundeten, werde die BVVG verbindliche Angaben zur Kaufabsicht einfordern, kündigte Müller an. Erst nach Vorliegen dieser Angaben seien belastbare Aussagen zum Gesamtbedarf möglich.
Der BVVG-Geschäftsführer rechnet damit, dass es in Einzelfällen zu Konflikten um Flächen kommen wird. Zwar sei davon auszugehen, dass der BVVG-Bestand von rund 300 000 ha insgesamt mehr als ausreichen werde, sowohl den Direkterwerbsanspruch der Pächter von insgesamt bis zu rund 130 000 ha als auch den Erwerbsanspruch der Alteigentümer zu erfüllen. In einigen Regionen seien jedoch Konkurrenzsituationen absehbar.
Müller wies darauf hin, dass der gesetzlich festgeschriebene Anspruch der Alteigentümer Vorrang genieße. Die BVVG werde sich jedoch um einen Interessenausgleich bemühen. Dazu beitragen werde ein Internetportal, über das Alteigentümer und Pächter in Kontakt treten könnten. Müller: „Wir gehen davon aus, dass die meisten Alteigentümer ein Interesse haben, ihre Flächen den bisherigen Bewirtschaftern weiterzuverpachten.“ (AgE)