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Europaparlament

Umweltausschuss will frisches Geld für den Naturschutz

EU-Umweltpolitiker fordern einen Naturschutzfonds. Und bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müsste es einen umfassenderen Ansatz zur Bewertung von Risiken für Insekten geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat sich dafür ausgesprochen, die Förderprogramme der EU um einen Naturschutzfonds zu erweitern. Nahezu einstimmig verabschiedete er eine Entschließungsempfehlung, in der die Kommission aufgefordert wird, neue Möglichkeiten für die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern zu prüfen.

Nach den Vorstellungen der Abgeordneten könnte dazu im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ein neues Förderprogramm beitragen. Der Ausschuss sieht die Kommission außerdem in der Pflicht, finanzielle Mittel für ein systematisches und umfassendes Biodiversitätsmonitoring in allen Mitgliedstaaten bereitzustellen.

Ausdrücklich unterstützt das Gremium die Bestäuberinitiative der Brüsseler Behörde. Die Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einen umfassenderen Ansatz zur Bewertung von Risiken für Insekten zu entwickeln.

Als wichtigen Ansatzpunkt für den Schutz von Bestäubern versteht der Ausschuss die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Hier sehen die EU-Umweltpolitiker die Kommission in der Pflicht, die Strategiepläne der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit der Bestäuberinitiative zu prüfen und den Schutz der Bestäuber explizit in den Plänen zu verankern.

GAP um Schutz von Bestäubern ergänzt werden

Ab 2026 sollte die GAP nach den Vorstellungen des Umweltausschusses außerdem durch spezifische Maßnahmen in Bezug auf Überwachung und Schutz von Bestäubern ergänzt werden. Flankiert werden sollen diese Maßnahmen nach dem Willen der betreffenden Europaabgeordneten außerdem durch die Handelspolitik: Ab 2027 sollten Agrarwaren, bei deren Produktion in der EU verbotene Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden, nicht mehr in die Gemeinschaft eingeführt werden dürfen.

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