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Uni Tübingen: Mehrjährige Ackerbrachen schützen Feldvögel am besten

Die Universität Tübingen hat eine europaweite Studie vorgelegt, wonach Brachen mindestens doppelt so lang bestehen sollten wie von Bundesregierung geplant.

Lesezeit: 3 Minuten

Ackerbrachen schützen Feldvögel wirkungsvoll - aber nur wenn sie mindestens zwei Jahre bestehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Julia Staggenborg und Nils Anthes vom Institut für Evolution und Ökologie der Universität Tübingen. Die Studie, die insgesamt 143 frühere Forschungsarbeiten auswertet, ist eine der bislang umfangreichsten Untersuchungen in Europa zum Artenschutz von Feldvögeln in der Landwirtschaft.

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In den vergangenen vierzig Jahren seien die Populationen von Feldvögeln in Europa im Schnitt um 56 % eingebrochen, bei einzelnen Vogelarten wie dem Rebhuhn sogar um 90 %. Körnerfresser wie Feldsperlinge oder Goldammern würden nicht mehr genug Nahrung finden, weil bei der Ernte mit modernen Maschinen kaum noch Getreidekörner auf den Feldern zurückbleiben, schreiben die Forscher.

Pflanzenschutzmittel und Flurbereinigungen hätten Wildkräuter und ungenutzte Lebensräume wie Randstreifen, Böschungen oder Graswege verdrängt, die zwar für die Agrarproduktion verzichtbar, aber überlebenswichtig für Insekten und die Aufzucht von Jungvögeln sind, heißt es.

4 % Stilllegung zu wenig

Ab dem 1. Januar 2023 beginnt die nächste fünfjährige Agrarförderperiode in der EU. Laut EU-Recht müssen Landwirte dann 4 % ihrer Äcker und Wiesen für den Erhalt der Artenvielfalt vorhalten und bekommen nur bei Erfüllen dieser Bedingung finanzielle Unterstützung. Diese sogenannte Konditionalität ist neu in der EU-Agrarpolitik.

„Die Regelung ist eine große Chance für den Artenschutz“, sagt Staggenborg, „diese Flächen sollten dann aber auch Maßnahmen vorbehalten sein, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen tatsächlich wirksam für den Erhalt der Artenvielfalt sind.“

Landwirte können Stilllegung per Ausnahme stark verkürzen

Wie die Flächen für den Artenschutz im Detail behandelt werden müssen, regeln die Mitgliedsstaaten selbst im Rahmen eines nationalen „Strategieplans“. Die Bundesregierung fordert in ihrem Entwurf, der zur Abstimmung bei der EU-Kommission liegt, maximal eineinhalb Jahre lang bestehende Brachen.

Durch Ausnahmeregelungen können Landwirte in Deutschland den Zeitraum auf weniger als ein Jahr verkürzen. „Viele Insekten können in dieser kurzen Zeit ihren Fortpflanzungszyklus vom Sommer bis in das folgende Frühjahr nicht vollenden und fehlen dann den Brutvögeln als Nahrung“, sagt Nils Anthes. Die neuen Forschungsergebnisse bestätigten, dass Feldvögel von mehrjährigen Brachen deutlich stärker profitieren als von lediglich einjährigen.

Ungeeignete Blühmischungen

Der Entwurf des Strategieplans verpflichtet Landwirte zur zeitweisen Stilllegung von Flächen, erlaubt aber die Begrünung der Brache mit artenarmen Mischsaaten zum Beispiel aus Klee und Senf oder mit „Blühmischungen“, die viele nicht-heimische Pflanzen wie Sonnenblumen, Phazelien, Dill oder Persischen Klee enthalten, beklagen die Forscher weiter.

Deren hoher und dichter Wuchs unterdrückt Unkraut und ist deshalb bei Landwirten beliebt. „Viel wirkungsvoller für den Erhalt der Artenvielfalt ist es allerdings, wilde Ackerkräuter einfach sprießen zu lassen“, so Nils Anthes. „Diese heimischen Pflanzenarten werden von vielen unserer Insekten gebraucht und bieten optimale Brutplätze für Feldvögel.“ Durch Wildwuchs entstünde ein vielfältiges Nebeneinander von Gräsern, blütenreichen Kräutern oder Stellen, die ganz frei blieben. So hätten Vögel genug Nahrung, Schutz und Nistflächen.

Außer durch mehrjährige Brachen können Feldvögel geschützt werden, indem Landwirte erst spät im Jahr ihre Wiesen mähen, wie die Forschenden in ihrer Studie nachweisen. Oder beim Ernten einen Streifen Getreide stehenlassen, wie in Großbritannien durch ein Gesetz vorgeschrieben, damit Feldvögel den Winter hindurch genug zu fressen finden.

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