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Urkunden gefälscht

Urkundenfälschung in 74 Fällen, so lautete die Anklage in einem Fall, der am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht Wesel verhandelt wurde. Auf der Anklagebank: Reinhard R., Landwirt und ehemaliger Metzger aus Schermbeck, und Tierarzt Paul T. aus Raesfeld.

Lesezeit: 2 Minuten

Urkundenfälschung in 74 Fällen, so lautete die Anklage in einem Fall, der am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht Wesel verhandelt wurde. Auf der Anklagebank: Reinhard R., Landwirt und ehemaliger Metzger aus Schermbeck, und Tierarzt Paul T. aus Raesfeld.

 

Staatsanwalt Mende wirft den beiden Männern vor, tierärztliche Begleitscheine und Begleitscheine von Rindern zur Notschlachtung im Herkunftsbetrieb gefälscht  zu haben, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe. Bei Verlesung der 74 Fälle tauchten immer wieder die Formulierungen „kein Hinweis auf Bestandsbesuch durch T. am fraglichen Tag“, „Tier war nie im Bestand des angegebenen Herkunftsbetriebes“ oder „HIT-Eintrag und Begleitschein stimmen nicht überein“ auf.

 

In einem Vorgespräch hatten Staatsanwalt, Richter und Verteidiger folgenden Vorschlag zur Verständigung erarbeitet: Wenn die Angeklagten in 20 Fällen den Tatbestand der Urkundenfälschung einräumen, könnte hinsichtlich der anderen Fälle eine Einstellung des Verfahrens erfolgen.

 

Die Verteidiger von Landwirt R. nahmen den Vorschlag an. Sie verwiesen darauf, dass die Tiere in den 20 Fällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten frisch verletzt am Schlachthof angeliefert worden seien. Zu diesen Zeiten sei kein Kreis-Veterinär mehr zu erreichen gewesen. Wie es zur Fälschung der Dokumente kam, wollte der ehemalige Metzger nicht sagen. Um den Tieren unnötiges Leid zu ersparen, hatte R. sie direkt geschlachtet.

 

Beim Strafmaß berücksichtigte Richter Neddermeyer, dass R. nicht nur geständig war, sondern durch die verwaltungsrechtliche Schließung seines Schlachthofes wirtschaftlich bereits am Ende ist. Mildernd wirkte auch die Tatsache, dass das Fleisch der geschlachteten Tiere geprüft wurde, bevor es in die Lebensmittelkette gelangte. Der Richter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro.

 

Tierarzt T. dagegen lehnte die vorgeschlagene Verständigung ab. Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant keinesfalls Initiator der Fälschungen sei. Er gehe davon aus, dass R. die Urkunden gefälscht habe. Da Unterlagen, die dieses beweisen könnten, in den vorliegenden Akten allerdings fehlen, beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, bis die Dokumente vorliegen. Dem gab Richter Neddermeyer statt und vertagte die Verhandlung.

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