Bei dem Vogelgrippe-Fall im Münsterland handelt es sich um den sogenannten „niedrigpathogenen“ H5N2-Typ des Influenzavirus. Das haben die endgültigen Untersuchungsergebnisse am Freitagnachmittag ergeben. Dieser Virustyp ist für den Menschen ungefährlich. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt hat nach Erhalt des endgültigen Untersuchungsergebnisses am Freitagmittag einen Sperrbezirk von einem Kilometer um den betroffenen Hof eingerichtet. Das Sperrgebiet wird 21 Tage aufrecht erhalten. Aus der Zone dürfen kein Geflügel und keine Eier verkauft werden.
In diesem Gebiet liegen drei Betriebe mit einer kleineren Geflügelhaltung, die bereits beprobt wurden. Zwei Proben waren unauffällig, das Ergebnis der dritten Probe steht noch aus.
In dieser Zeit gelten besondere Beschränkungen für die Geflügelhaltung, beispielsweise dürfen keine Tiere oder Eier verkauft werden. Außerdem müssen alle Tiere in den Stall.
Am Donnerstag war auf dem betroffenen Biobetrieb der gesamte Geflügelbestand mit rund 1500 Tieren vorsorglich getötet worden, nachdem eine Pute in einem Schnelltest auf Vogelgrippe positiv getestet worden war.