In Deutschland hat der Natur- und Artenschutz eine lange Tradition. In den letzten 30 Jahren sind umfassende Schutzgebietsausweisungen der Länder und Auflagen im Naturschutz erlassen worden. Das hat den Landnutzern, also den Landwirten, Waldbesitzern, Fischern und Jägern teilweise erhebliche Einschränkungen bei der Ausübung ihres Berufes auferlegt.
Ferner haben EU, Bund und Länder über Vertragsnaturschutzprogramme und Agrarumweltmaßnahmen in die Erhaltung und Stärkung der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten investiert. Auch wurden in den Kommunen erhebliche Mittel für den Naturschutz im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Baumaßnahmen aufgewendet.
Steigende Populationen etwa bei Kranichen, Gänsen, Bibern und Wölfen belegen durchaus die Wirksamkeit einzelner Naturschutzprogramme. Die Vertreter des Arten- und Naturschutzes beklagen aber nach wie vor einen Rückgang der Artenvielfalt und fordern weitere Auflagen und zum Beispiel noch striktere Naturschutzanforderungen in der EU-Agrarpolitik für Landwirte. Für Waldbesitzer werden höhere Totholz- und Stilllegungsvorgabengefordert.
Die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft nimmt deshalb die aktuellen Diskussionen über eine Überprüfung des europäischen Naturschutzrechts (sogenannter Fitness-Check der FFH- und Vogelschutzrichtlinien) zum Anlass, Naturschützer und Landnutzer an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam Wege zu einem besseren Naturschutz zu diskutieren. Mit von der Partie sind im Rahmen des Dialogforums am 8. September 2015 auf Schloss Ribbeck im Havelland als Referenten und Diskussionsteilnehmer Vertreter der Naturschutzverbände, des behördlichen Arten- und Naturschutzes, praktische Landwirte und Wissenschaftler. Programm: