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Weitere Schonfrist für rumänische und bulgarische Milcherzeuger

In Bulgarien und Rumänien darf Rohmilch, die nicht den europäischen Hygienevorschriften entspricht, doch noch länger vermarktet werden. Die Europäische Kommission gab grünes Licht für die jeweiligen Anträge der Regierungen in Bukarest und Sofia auf Verlängerung der eigentlich zu diesem Jahresende auslaufenden Ausnahmeregelung bis Ende 2013.

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In Bulgarien und Rumänien darf Rohmilch, die nicht den europäischen Hygienevorschriften entspricht, doch noch länger vermarktet werden. Die Europäische Kommission gab grünes Licht für die jeweiligen Anträge der Regierungen in Bukarest und Sofia auf Verlängerung der eigentlich zu diesem Jahresende auslaufenden Ausnahmeregelung bis Ende 2013. Der Veterinärausschuss der EU stimmte den Anträgen einstimmig zu.


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Allerdings dürfen die betreffende Milch sowie daraus hergestellte Milcherzeugnisse auch zukünftig ausschließlich in den beiden Ländern selbst abgesetzt werden. Die Umsetzung der EU-Qualitätsvorgaben sei von der Mehrheit der Kleinbauern mit nur drei bis fünf Kühen technisch und finanziell nicht zu schaffen, stellte die rumänische Regierung in ihrem Antrag fest.


Für annähernd 1 Million ländliche Haushalte würde ein Vermarktungsverbot von Rohmilch ein großes soziales Problem bedeuten, weil der Verkauf der Milch für sie eine wichtige Einnahmequelle darstelle, hieß es. Ähnlich argumentierte die Regierung in Bulgarien. Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Miroslaw Najdenow wird mit der Verlängerung der Ausnahmeregelung das Aus von rund 40 000 der insgesamt etwa 73 000 kleinen Milchviehbetrieben mit maximal fünf Kühen verhindert. (AgE)

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