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Wettbewerbsrecht: Verschärfung der Missbrauchsregelungen erforderlich

Der DBV unterstützt nachdrücklich die Forderungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Überarbeitung der GWB-Novelle. Medien hatten berichtet, dass die ursprünglich für den 4. August 2016 vorgesehene Verabschiedung der GWB-Novelle verschoben wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Der DBV unterstützt nachdrücklich die Forderungen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Überarbeitung des Entwurfes zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darauf weist der Verband anlässlich der Medienberichte über die Verschiebung der ursprünglich für den 4. August 2016 durch das Bundeskabinett vorgesehenen Verabschiedung der GWB-Novelle hin.


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Der Bauernverband hat nach eigener Aussage immer wieder auf die Probleme und unzulänglichen Regelungen gegen den Missbrauch von Marktmacht im Lebensmittelhandel aufmerksam gemacht.

 

Der Bauernverband fordert, mit der Novellierung des GWB klarere Grenzen zwischen harten, aber marktgerechten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht gerade für den Bereich der Lebensmittellieferkette zu ziehen. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat der DBV deshalb konkrete Vorschläge zur Verschärfung der Regelungen zur missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht, insbesondere zum Anzapfverbot sowie zur Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis unterbreitet.

 

Mit dieser Novellierung des GWB muss die Chance genutzt werden, eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette zulasten der landwirtschaftlichen Erzeuger zu verhindern. Behauptungen von Handelsverbänden, die Landwirtschaft wolle sich dem Wettbewerb entziehen, weist der DBV zurück. Für die Landwirtschaft geht es allein darum, den wachsenden Missbrauch von Einkaufsmacht sowie die übermäßige Konzentration in der Lebensmittelkette einzudämmen.


Hintergrund


Am 1. Juli 2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium den seit langem erwarteten Referentenentwurf für eine 9. GWB-Novelle vorgelegt. Der Referentenentwurf nimmt tiefgreifende Änderungen im deutschen Kartellrecht vor und betrifft hierbei insbesondere die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche, die Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Weiterlesen beim Handelsblatt...

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