Der Einsatz von Wildkameras im Wald durch Privatpersonen wird derzeit kontrovers diskutiert. Er ist rechtlich in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Um den korrekten Umgang mit Wildkameras zu gewährleisten, hat der Deutsche Jagdverband (DJV) das DJV-Positionspapier „Hinweise zur Verwendung von Wildkameras“ erstellt.
Datenschützer klagen, dass von den Kameras nicht nur Wildtiere, sondern auch Wanderer und Pilzsammler, Spaziergänger und Jogger erfasst würden. Anders als von Datenschutzbehörden dargestellt, geht es beim Einsatz von Wildkameras ausschließlich um die Wildtierbeobachtung und keinesfalls um die Ermittlung personenbezogener Daten. Wildkameras werden vornehmlich in Gebieten angebracht, in denen sich keine Waldbesucher aufhalten. Durch den Einsatz im jagdlichen Bereich können sie einen wertvollen Beitrag zur Hege, der störungsarmen Jagd sowie zum Artenschutz leisten.
Da die Rechtsgrundlagen zum Einsatz von Wildkameras je nach Bundesland sehr verschieden sind, setzen sich die Landesjagdverbände und der DJV im Moment für eine Klärung der Rechtslage ein. Sind Revierinhaber mit Forderungen der Datenschutzbehörden konfrontiert sollten sie ihren Landesjagdverband informieren.
Übrigens: Wildkameras, die per Bewegungsmelder Tag und Nacht Fotos schießen, sind eine kostengünstige Überwachungslösung für den Betrieb. Nachts ist der Infrarotblitz (Schwarzlicht) nicht zu sehen. Die Preise sind in den letzten Jahren stark gefallen. Auch Aldi hat regelmäßig eine Wildkamera im Angebot.