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Windpacht: Geldsegen mit Tücken

Flächen für die Windnutzung zu verpachten, kann lukrativ sein. Worauf Sie jedoch bei den Pachtverträgen achten müssen, erklären Rechtsanwalt Volker Henties, Helmstedt und Cord Amelung, Betriebswirtschaftliches Büro, Göttingen in der aktuellen top agrar-Ausgabe 10/2011.

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Flächen für die Windnutzung zu verpachten, kann lukrativ sein. Worauf Sie jedoch bei den Pachtverträgen achten müssen, erklären Rechtsanwalt Volker Henties, Helmstedt und Cord Amelung, Betriebswirtschaftliches Büro, Göttingen in der aktuellen top agrar-Ausgabe 10/2011.

 

Welcher Eigentümer könnte etwas gegen einen gut laufenden Windpark auf seinem Land haben: Die Windpacht spült ansehnliche Geldbeträge in die Kasse, jede Anlage benötigt nur rund 2 000 m2 für Fundament und Stellfläche, die Abstandsflächen erhalten lediglich eine Baulasteintragung.

 

Trotzdem sind Landwirte häufig verunsichert – kein Wunder angesichts der astronomisch hohen Investitionssummen von bis zu 5 Mio. Euro pro Windrad nebst Infrastruktur. Auch haben Landeigentümer häufig die Schwierigkeit, bei der Vielzahl der Planer und Projektierer den individuell richtigen Partner zu finden.


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Auf folgende Fragen gehen die beiden Experten ausführlich ein und geben Antworten:

  • Wie reagieren, wenn Betreiber anfragen?
  • Was ist, wenn Flächen verpachtet sind?
  • Welche Pachterlöse sind drin?
  • Kann man die Pacht absichern?
  • Was, wenn das Windparkprojekt scheitert?
  • Wie von Gewinnsteigerungen profitieren?
  • Welche Kosten und Risiken übernimmt der Betreiber?
  • Was ist wichtig beim Kündigungsrecht?
  • Den Rückbau per Bürgschaft absichern?
  • Ausgleichsflächen mit in den Pachtvertrag?
 

Jetzt in der neuen top agrar!

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