Dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) kommt die Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Kosten der Klagen von Wettbewerbern wie Rewe gegen die Ministererlaubnis dem BMWi auferlegt. Es geht um eine sechsstellige Summe.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) muss die Kosten für das Gerichtsverfahren um die Ministererlaubnis für den Tengelmann Deal tragen. Das berichtet die Lebensmittelzeitung. Vor Gericht hätte die Ministererlaubnis vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka keinen Bestand gehabt, heißt es dort. Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf habe dies in seinem Kostenbeschluss zu den Rechtsbeschwerden von Rewe, Markant und Norma gegen die Ministererlaubnis deutlich gemacht.
Das Bundeswirtschaftsministerium müsse demnach den Löwenanteil der Gerichtsgebühren für das Eilverfahren zahlen, indem das OLG die Ministererlaubnis am 12. Juli 2016 für rechtswidrig erklärte und aussetzte, schreibt die Zeitung weiter. Den Beschwerdeführern Rewe und Markant sowie dem beigeladenen Markenverband müsse das BMWi zudem die notwendigen Auslagen erstatten.
"Ohne die Rücknahme der Beschwerden wäre der Beschwerdegegner (das BMWi) in der Hauptsache unterlegen", zitiert die Lebensmittelzeitung aus dem Beschluss des Gerichtes vom 15. März. Das Gericht habe im Juli 2016 bereits geurteilt, dass die Ministererlaubnis aus sechs Gesichtspunkten aufzuheben sein werde, dabei hätte jeder Grund für sich betrachtet bereits zur Aufhebung der Ministererlaubnis gereicht. Rewe, Markant und Norma seien in der Lage gewesen von Edeka bedeutende Gegenleistungen für die Fusion auszuhandeln. Laut dem OLG belege dass ganz erhebliche Rechtmäßigkeitszweifel, heißt es weiter.
Der Streitwert in dem Gerichtsverfahren zwischen den Edeka Konkurrenten und dem Bundeswirtschaftsministerium liegt danach bei 34 Millionen Euro. Die Kosten für das BMWi dürften sich damit im sechsstelligen Bereich bewegen, mutmaßt die Lebensmittelzeitung.