Die Rückkehr von Wolf und Luchs nach Thüringen ist aus Sicht des Erfurter Landwirtschaftsministeriums ein Erfolg für den Artenschutz. Erklärtes Ziel der Thüringer Landesregierung sei es, die Akzeptanz des Luchses und vor allem des Wolfes zu verbessern und gleichzeitig die betroffenen Tierhalter finanziell zu unterstützen. In Thüringen wurde zuletzt eine Wölfin auf und um den Bundeswehrübungsplatz Ohrdruf nachgewiesen.
Der Luchs wurde in Thüringen erstmals 2004 gesichtet. Im Mai 2015 konnte nach zwei Jahrhunderten erstmals wieder die Reproduktion von Luchsen in freier Wildbahn festgestellt werden. Der Luchs unterliegt sowohl dem Naturschutz- als auch Jagdrecht. Nach dem Jagdrecht ist er ganzjährig geschont bzw. darf nicht bejagt werden.
Seit Einrichtung des ersten Wolfsgebietes in Thüringens können Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere bis zu 75 Prozent gefördert werden. Mit der Förderrichtlinie sind unter anderem Netzzäune mit Weidezaungeräten, ein Untergrabungsschutz bestehender Zäune, Breitbandlitzen an den Zäunen sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden förderfähig. Tierhalter, die von einem Wolfsriss betroffen sind, können einen Antrag auf Entschädigung stellen. Seit 1. Januar 2017 erfasst die Förderrichtlinie auch die Regulierung von Schäden durch den Luchs.