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Ist die Haltungskennzeichnung auch für europäische Ware möglich?

Das Bundeskabinett hat dem Gesetz zur Einführung einer staatlichen Tierhaltungskennzeichnung zugestimmt. Doch was gilt für Fleisch aus der EU?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Bundesregierung, die es ihr ermöglichen würde, eine Haltungskennzeichnung von Fleisch bzw. Fleischwaren, die aus dem europäischen bzw. außereuropäischen Raum eingeführt werden, verbindlich vorzuschreiben? Ist eine solche nationalstaatliche Vorgabe für EU-Waren mit dem freien Warenverkehr vereinbar?

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Antwort:

Folgende Antwort haben wir vom einem Sprecher des BMEL erhalten:

Mit der staatlichen, verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Blick erkennen, wie ein Tier in Deutschland gehalten wurde, dessen Fleisch sie kaufen. Damit bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierschutz.

Im Sinne einer umfassenden Verbraucherinformation hätte sich die Bundesregierung eine verbindliche Kennzeichnung auch von importierten Produkten gewünscht. Eine verpflichtende Kennzeichnung ausländischer Ware ist mit Blick auf EU- und WTO-Recht nicht möglich. Anderslautende Behauptungen treffen nicht zu.

Kennzeichnung auf freiwilliger Basis

Laut Gesetzentwurf sollen jedoch Lebensmittel aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können. Die Kontrolle soll durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erfolgen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das, dass sie sich beim Kauf von Produkten, die mit der staatlichen Kennzeichnung versehen sind, bei der Haltungsform sicher sein können – egal woher diese Produkte stammen.



Die jetzige Vorgehensweise ist bei der EU-Kommission notifiziert. Bundesminister Cem Özdemir setzt sich darüber hinaus auf EU-Ebene dafür ein, dass dort die Bedingungen für eine europaweite Regelung geschaffen werden. Weitere Nutztierarten, Verarbeitungsformen und Vertriebswege sollen in die Tierhaltungskennzeichnung einbezogen werden.

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