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Bierabsatz schwächelt

Bundesregierung will Brauereien entlasten

Zuversichtlich zeigt sich der Brauer-Bund hinsichtlich der Biersteuer für Kleinbrauereien. Zudem begrüßt er die Steuerbefreiung für Bierwürze.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einer Änderung der Verbrauchsteuergesetze will die Bundesregierung unter anderem die Bierwirtschaft entlasten. Wie aus einem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf hervorgeht, sind auch Anpassungen für die Besteuerung von Bier vorgesehen.

So soll beispielsweise kleinen Brauereien unter die Arme gegriffen werden, indem der Einsatz von Färbebier der Inanspruchnahme der ermäßigten Biersteuersätze nicht mehr entgegenstehen soll. Zudem sollen diese ermäßigten Steuersätze nur noch von Brauereien beansprucht werden können, die auch im Besitz eines Biersteuerlagers sind.

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Steuerbefreiung für Bierwürze

Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) beurteilte den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv. Mit der Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2031, wonach nur Bier besteuert werde und nicht auch nach der Gärung zugefügte Zutaten, blieben Brauereien bis auf Weiteres von einer höheren Steuerlast verschont, teilte der Verband auf Anfrage von AGRA-EUROPE mit. Dies würde insbesondere Biermischgetränke wie Radler betreffen, bei denen sich das Beimischen von zuckergesüßter Limonade zum Bier auf das Endprodukt steuererhöhend auswirken würde.

Ausdrücklich begrüßt wurde der Steuerbefreiungstatbestand für Bierwürze zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Produkten, der allerdings für den DBB nur klarstellenden Charakter haben kann. Die Bierwürze werde eben nicht zur Herstellung von Bier, sondern zur Herstellung anderer Waren verwendet.

Zuversichtlich zeigte sich der Brauer-Bund hinsichtlich der Biersteuer für Kleinbrauereien. Der Verband geht davon aus, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren dem mehrheitlichen Votum der Bundesländer im Bundesrat entsprochen und der Entfristung der derzeit begrenzt geltenden Biersteuermengenstaffel zugestimmt wird.

„Für die Wiedereinführung der Biersteuermengenstaffel, wie sie bis zum 31. Dezember 2003 galt, haben wir uns intensiv eingesetzt, um bei kleinen und mittelständisch geprägten Brauereien für eine Entlastung zu sorgen“, erklärte DBB-Sprecherin Nina Göllinger. Die finale Entscheidung des Bundestages steht im September an.

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