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topplus Nach Deutschlands Ausstieg

Bundesverband Ei mahnt: „Das Kükentöten wurde exportiert“

Seit Anfang 2022 ist es verboten, männliche Küken in der Legehennenerzeugung zu töten, allerdings nur in Deutschland. Über die Folgen des Verbots haben wir mit Henner Schönecke gesprochen.

Lesezeit: 4 Minuten

Henner Schönecke (49) ist Vor­sitzender des Bundesverbandes Ei. Bei Hamburg hält er rund 50.000 Hennen in Freiland- und Bodenhaltung. Eier und Geflügel vermarktet ­Schönecke über den LEH und auf Wochenmärkten in der Region.

top agrar: Herr Schönecke, wie ist das Verbot des Kükentötens aus Ihrer Sicht angelaufen?

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Schönecke: Ich begrüße grundsätzlich, dass das Verbot gilt. Wenn man aber an die Praxisreife der Geschlechtsbestimmung denkt, kam das Verbot zu schnell. Die geplante Verschärfung ab Anfang 2024 wird zudem, Stand heute, kaum eine der verbliebenen Brütereien in Deutschland mitgehen können. Wir kritisieren zudem die hierzulande fehlende ­Kennzeichnungspflicht für importierte Eier „mit Kükentöten“. Insgesamt ­gesehen haben wir somit das Küken­töten erfolgreich exportiert.

Was sind die konkreten Folgen für die Brütereien?

Schönecke: Seit Anfang 2022 werden Legehennenküken größtenteils nicht mehr in Deutschland ausgebrütet. In Deutschland sind im ersten Quartal 2022 ein Drittel weniger Bruteier ­eingelegt worden als im Vorjahreszeitraum und 55 % weniger als in den ­ersten drei Monaten 2020. 40 % der deutschen Brütereien haben das Handtuch geworfen. In un­seren Nachbarländern sind stattdessen in den vergangenen Jahren die Kapa­zitäten erweitert worden, und diese werden jetzt genutzt.

... und für die Legehennenhalter?

Schönecke: Wir beziehen unsere ­Junghennen weiterhin aus heimischen Aufzuchtbetrieben. Die Küken schlüpfen aber seit Jahresbeginn in nieder­ländischen, polnischen und österreichischen Brütereien, wo das Tötungsverbot nicht gilt. Je nach Haltungs­- verfahren haben sich die Junghennen um 20 bis 80 % verteuert, aufs Ei gerechnet sind das 1 bis 3 Cent. Im LEH und auf Märkten lassen sich die Mehrkosten wieder reinholen, obwohl der Absatz derzeit schwächelt. Eier, die wir an Aufschlagbetriebe abgeben, werden aber nicht besser bezahlt.

Wie laufen die Mast und Vermarktung der Bruderhähne in Deutschland?

Schönecke: Dass die männlichen ­Legehennenküken keine guten Mastleistungen haben, ist ja bekannt. Die Tiere sind aber dafür relativ robust und können auch gut in älteren Ställen gehalten werden. Das ist vielleicht ein Vorteil der Bruderhähne, die sich damit auch für Umnutzungsställe, z. B. bei ehemaligen Entenhaltern, eignen.

Allerdings fehlen bei uns Schlacht­kapazitäten, denn in Hähnchenschlachtereien passen die Tiere nicht und Hennenschlachter wollen die Hähne auch nicht haben. Also müssen die schlachtreifen Hähne ins Ausland gefahren werden, da kann von Tierwohl doch keine Rede mehr sein.

Die Küken kommen jetzt aus dem Ausland, und eine Pflicht zur Kennzeichnung fehlt – das muss besser werden.

Und die Verbraucher haben an dem dunkleren Fleisch und den kleineren Teilstücken ebenfalls wenig Interesse, sodass die Bruderhähne größtenteils als Geflügelwurst und in verarbeiteten Produkten Verwendung finden.

Über welche Mengen reden wir?

Schönecke: Tatsächlich macht das Bruderhahnfleisch einen äußerst kleinen Teil an der gesamten Geflügelfleischmenge aus: Zwar kommen etwa 20 Mio. Bruderhähne pro Jahr zusammen. Bei 300 g Fleisch pro Tier sind das 6 000 bis 8 000 t Fleisch und liegt damit im einstelligen Prozentbereich.

Was müsste sich ändern?

Schönecke: Wir brauchen dringend einheitliche, EU-weite Standards. Ein Ei aus polnischer Käfighaltung mit ­Kükentöten hat immer einen niedrigeren Preis als unsere Eier. Heimische Brütereien müssen unter den gleichen Be­dingungen arbeiten können wie ausländische. Außerdem brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung auf ­allen Produkten mit Ei: Der Verbraucher muss erkennen, ob für sein Senfei im Glas oder das Rührei Küken getötet wurden oder nicht.

Wenn es bei der geplanten Verschärfung der Regelungen bei der Geschlechtsbestimmung im Ei ab 2024 bleibt, brauchen die verbliebenen Brütereien Unterstützung. Derzeit ist die geforderte Technik (Durchleuchtung am 4 bzw. 5 Tag) noch gar nicht praxisreif, in zwei Jahren dürfte sie mit erheblichen Investitionen verbunden sein.

Das aktuelle Kükentöten-Verbot hat das Problem nicht gelöst, sondern nur verschoben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ihren nationalen Alleingang zu beenden und sich für EU-weite Rahmenbedingen einzusetzen.

Herr Schönecke, vielen Dank!

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