Wie das Bundeskartellamt auf Nachfrage bestätigt, hat das Agrarhandelsunternehmen BayWa AG, München, gestern das Vorhaben aufgegeben, ihren Anteil an der landwirtschaftlichen Primärgenossenschaft Raiffeisen-BayWa Waren GmbH Lobsing-Siegenburg-Abensberg-Rohr, Lobsing, auf über 50% zu erhöhen und die alleinige Kontrolle zu übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte den Beteiligten zuvor in einem sogenannten Abmahnungsschreiben seine kritische Haltung zu dem Vorhaben mitgeteilt.
BayWa ist das mit weitem Abstand größte Agrarhandelsunternehmen in Süddeutschland und das Zielunternehmen ist in seinem Tätigkeitsgebiet der größte Wettbewerber. In der betreffenden Region - der Hallertau - sind zwar noch sehr viele Wettbewerber vorhanden, die aber in den meisten Fällen kaum mehr als 1% Markanteil erzielen. BayWa verfügt hingegen über moderne, leistungsfähige Anlagen, ein lückenloses Standortnetz und Verbundvorteile aufgrund der vertikalen Integration des Unternehmens in die Großhandelsebene. Das Zielunternehmen war auf mehreren Märkten das zweitgrößte Unternehmen, seine Standorte sind gut gelegen, um eine der wenigen verbliebenen Lücken im Standortnetz der BayWa zu schließen. Durch das Vorhaben wäre nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts, wirksamer Wettbewerb erheblich behindert worden, indem die marktbeherrschende Stellung von BayWa - insbesondere bei der Erfassung von Getreide und Ölsaaten - weiter verstärkt worden wäre.
BayWa hat ihre Anmeldung am 17. November 2014 nach Prüfung der Abmahnung zurückgenommen und auf eine rechtliche Stellungnahme verzichtet. Das Bundeskartellamt wird zeitnah einen Fallbericht zu dem Verfahren erstellen und auf seiner Homepage veröffentlichen.